Alter Ritus, neue Ringe

TRIER. Bei vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegen sie voll im Trend: Piercings. Sie haben etwas mit Körperkult zu tun, den man auch aus anderen Kulturen kennt.

Dort ist zum Beispiel das Bodydesign eine uralte Form der Körperdarstellung, das meist einen rituellen Hintergrund besitzt. Piercing bedeutet Durchbohren oder Durchstechen, das nach der Reinigung und Desinfektion der Hautstelle mit einer Hohlnadel erfolgt. Es werden Ringe oder Stäbe eingesetzt, welche aus Titan, 18-karätigem Gold, Platin, Chirurgen- beziehungsweise Implantatstahl bestehen und vor allem nickelfrei sein sollten, da Nickel häufig Allergien oder andere Hautreaktionen hervorrufen kann. Bei unsachgemäßem oder unhygienischem Vorgehen kann es zu Schädigungen am ganzen Körper kommen. So können unterschiedliche Risiken und Nebenwirkungen auftreten, wie Allergien, Blutungen und Entzündungen, bis hin zu schweren Infektionskrankheiten, z.B. Hepatitis B, Hepatitis C und HIV. Nervenverletzungen und Gesichtslähmungen können nicht aufgrund des Piecings entstehen, sondern durch nicht behandelte Entzündungen, welche auf nicht korrektes Durchführen der Pflege zurückzuführen sind. Bei rund 600 000 Deutschen sind Piercings die Ursache von Entzündungen und Allergien. Die Kosten solcher Komplikationen für die Krankenkassen liegen im zweistelligen Millionenbereich. Aus diesen Gründen ist bei der Entscheidung für ein Piercing die Wahl des Studios besonders wichtig. Das Studio muss einen Gewerbeschein vorlegen können. Neben der handwerklichen Tätigkeit eines Piercers ist der hygienische Standard des Studios entscheidend. Sterile Instrumente und saubere Arbeitsflächen müssen den Standards einer Arztpraxis entsprechen. Der Piercer hat ausführlich über den Vorgang und die Nachsorge eines Piercings zu informieren. Genau an dieser Informationsbereitschaft erkennt man oft schon die Qualität und Seriosität des Studios. Jugendliche unter 14 Jahren werden generell nicht gepierct. 14 bis 18-Jährige müssen eine Einverständniserklärung, eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie den eigenen Ausweis vorzeigen. Jedes Piercing gilt vor dem Gesetz als Körperverletzung. Deshalb schließt der Piercer einen Vertrag mit dem potenziellen Kunden ab. Dies macht er, um sich selber zu versichern, dass der Kunde die mit dem Piercing verbundenen Risiken und Pflegehinweise zu Kenntnis genommen hat. Svenja May , Klasse 9d, Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Trier

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