Früher hinters Steuer?

TRIER. Zuletzt wurde heftig darüber diskutiert, ob man ab den kommenden Jahren seinen Führerschein schon mit 17 Jahren machen darf.

Am 19. April 2004 startete Niedersachsen den Modellversuch, welcher besagt, dass man schon ein Jahr früher nicht so wie sonst mit 17 Jahren, die Fahrschule zum ersten Mal besuchen darf. Doch nicht, dass man an seinem 17. Geburtstag seinen Führerschein hat. Nein, man bekommt lediglich eine Ausnahmegenehmigung, die nur innerhalb Deutschlands gilt. Wer die Fahrprüfung bestanden hat, kann ab seinem 17. Geburtstag auf deutschen Straßen einen Pkw fahren, wenn er dabei von einem Beifahrer begleitet wird, der zwar nicht ein Elternteil, doch mindestens 30 Jahre alt ist, fünf Jahre seine Fahrerlaubnis und nicht mehr als sieben Punkte auf dem Verkehrssünderkonto hat. Im rechtlichen Sinne bleibt aber der Jugendliche der Führer des Kraftfahrzeuges, deshalb sollen Beifahrer nicht ins Lenkrad greifen oder sich sonst aktiv in die Fahrzeugbedienung einmischen. Wer die Beifahrerpflicht missachtet, zahlt 50 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird dann die Ausnahmegenehmigung bis zum 19. Lebensjahr entzogen. Deshalb befürchten die Gegner der Idee, dass man mit 17 Jahren noch nicht die nötige Reife beziehungsweise Fahreignung besitze, was als Folge erhöhte Unfallzahlen haben werde. Doch Befürworter heben hervor, dass man im ersten Jahr wesentlich mehr Fahrerfahrung sammeln könne, bevor man alleine am Straßenverkehr teilnimmt. Lorenz Gabriel, Klasse 9d, Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Trier

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