Überzogene Entscheidung

Trier · 2012 kam es rund um den Trierer Hauptmarkt zu Alkoholexzessen vor allem von Jugendlichen, für 2013 hat der Stadtrat Trier daher den Alkoholverkauf verboten. Dazu eine Schülermeinung von der BBS für Gewerbe und Technik.

Trier. Der Stadtrat Trier hat entschieden, an Weiberfastnacht ein Alkoholverbot auszusprechen. Nun darf zwischen 9 und 19 Uhr kein Alkohol getrunken oder auch mitgeführt werden. Dies soll eine Maßnahme als Reaktion auf Weiberfastnacht 2012 sein. Im vergangenen Jahr hatte die ganze "Feier" überhandgenommen. Mit der Aussage, dass die Alkoholexzesse und chaotischen Auswüchse sich 2013 nicht wiederholen sollen, hat die Stadt schon recht, da dies kein Feiern oder Spaß haben mehr war, sondern einfach nur ein "Besäufnis".
Die Frage ist nur, ob dies sich 2013 nicht wiederholen wird, da so alle Jugendlichen, ob minderjährig oder nicht, trinken können, ohne eine Aufsicht zu haben.
Keiner kann dieses Geschehen nun mehr überblicken, da sich alle außerhalb der eingegrenzten Altstadtzone versammeln werden, um dort ihren Alkohol zu trinken. Das ist doch auch nicht die richtige Lösung, oder? Eine andere Lösung wäre, dass das Mitbringen von Alkohol auf den Hauptmarkt verboten wäre und man nur noch dort Alkohol kau-fen könnte.
Aber ein Problem gibt es noch, bei der Entscheidung, die der Stadtrat getroffen hat. Was ist mit den Leuten, die Alkohol trinken dürfen, die Alkohol in Maßen trinken und einfach nur ihren Spaß haben wollen? Diese Menschen müssen jetzt auch unter dieser Bestimmung leiden. Es betraf auch bei weitem nicht alle, die sich so danebenbenommen haben. Es waren ungefähr 50 bis 60 Leute und rund 1800 haben friedlich gefeiert. Eine Überlegung wäre es, die Schauplätze nicht einfach nur zu verschieben, sondern strengere Kontrollen durchzuführen und somit das Ganze im Zaum zu halten.
Philip Lutz, Klasse Tischler F1, BBS Gewerbe und Technik Trier

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