Saarburger Wahlkampf: Zulässige Adressweitergabe

Mainz/Saarburg · Der Landesbeauftragte für Datenschutz sieht in der Weitergabe der Adressen von Feuerwehrleuten zu Wahlkampfzwecken keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Das ist das Ergebnis der Untersuchung eines Briefes, den Jürgen Dixius (CDU) im Wahlkampf an Angehörige der Wehren geschickt hatte.

 Jürgen Dixius (CDU)

Jürgen Dixius (CDU)

Foto: Privat

Im Wahlkampf um das Bürgermeisteramt der Verbandsgemeinde (VG) Saarburg hat der spätere Wahlsieger Jürgen Dixius (CDU) Post an zahlreiche Feuerwehrleute geschickt. In dem Brief, der der Redaktion vorliegt, warb Dixius um die Stimmen der "Feuerwehrkameraden", denn, so heißt es weiter, er sei selbst seit 1990 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Saarburg. Dixius versprach, sich für den "Erhalt aller Feuerwehren in der Verbandsgemeinde" sowie für deren "gute und zeitgemäße Ausrüstung" einzusetzen.
Auf Nachfrage des TV hat Dixius seinerzeit erklärt, dass er die Daten rechtmäßig von der Verbandsgemeinde erworben habe. Dieser Brief war von mehreren Seiten kritisiert und beim Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zur Prüfung eingereicht worden.
Der ist jetzt nach "intensiver" Untersuchung des Vorgangs zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verbandsgemeinde die Daten weitergeben durfte. "Wir sehen hier keinen Verstoß der Verbandsgemeinde gegen datenschutzrechtliche Vorschriften", sagte Michael Smolle gestern auf telefonische Nachfrage. Smolle ist Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten und hat sich in den vergangenen Wochen mit dem Vorgang beschäftigt. Letztlich - so seine Argumentation - seien diese Daten oft auch über Internetseiten abrufbar. itz

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