Fragen und Antworten: Was man zur Bundestagswahl wissen sollte

Trier · Nur noch zweieinhalb Wochen, dann steht die wichtigste Wahl des Jahres in Deutschland an: 61,8 Millionen Bundesbürger sind am Sonntag, 22. September, aufgerufen, ihre Vertreter für den Bundestag zu bestimmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Wahl:

 Wahlzettel von der Bundestagswahl 2009. Foto: Lukas Barth/Archiv

Wahlzettel von der Bundestagswahl 2009. Foto: Lukas Barth/Archiv



Was ist der Bundestag?
Eine in geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl bestimmte Versammlung von Volksvertretern. Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin, im sogenannten Reichstagsgebäude im Zentrum der Hauptstadt.

Wann wird gewählt?
Am Sonntag, 22. September. Die Wahllokale öffnen voraussichtlich von 8 bis 18 Uhr. Ein vorläufiges Endergebnis dürfte es noch am gleichen Abend geben - die Ergebnisse für ganz Deutschland und die Wahlkreise vor Ort präsentiert der TV in seiner Montagsausgabe und in seinem Internetportal auf www.volksfreund.de/wahlen

Ich bin 16. Darf ich wählen?
Leider nein. Den Bundestag dürfen nur deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren wählen. Ausländer und Minderjährige sind also von der Wahl ausgeschlossen. Rund drei Millionen junge Deutsche dürfen sich am 22. September erstmals an einer Bundestagswahl beteiligen. Das sind aber nur 4,8 Prozent der insgesamt 61,8 Millionen Wahlberechtigten.

Wen wähle ich?
Die künftigen Abgeordneten des Bundestages, für einen Zeitraum von vier Jahren. Die letzte Wahl fand 2009 statt. Im Bundestag sind Abgeordnete der gleichen Partei in einer Fraktion zusammengeschlossen. Ihre Positionen mit denen der Parteien können Sie übrigens in unserem Wahl-o-mat vergleichen .

Welche Aufgaben haben diese Abgeordneten?
Der Bundestag nimmt im politischen System Deutschlands eine überaus wichtige Rolle ein (siehe Grafik): Die Volksvertreter (offizielle Bezeichnung: Mitglied des Bundestages, MdB) diskutieren und beschließen Bundesgesetze, wählen den Bundeskanzler und kontrollieren die Regierungsarbeit. Außerdem müssen sie die geplanten Ausgaben von Regierung und Verwaltung prüfen und billigen.

Wie viele Abgeordnete umfasst der Bundestag?
Exakt 598 Volksvertreter, laut Gesetz. Es könnten aber nach der kommenden Wahl auch wesentlich mehr werden, dies hängt von den Überhangmandaten ab.

Wer von diesen 598 vertritt denn künftig meinen Ort in Berlin?
Wählen kann man nur diejenigen Kandidaten, die im eigenen Wahlkreis und auf der Landesliste einer Partei zur Wahl stehen. So gehört die Stadt Trier zum Beispiel zum Wahlkreis 204, die Gemeinde Irrel aber zum Wahlkreis 203, und die Einheitsgemeinde Morbach zum Wahlkreis 201. In jedem Wahlkreis kämpft eine Anzahl von Bewerbern um das Votum der Bürger. Der Kandidat mit den meisten Wählerstimmen zieht das Los für Berlin - er oder sie stellt zusammen mit den anderen siegreichen Direktbewerbern exakt die Hälfte der Abgeordneten im künftigen Bundestag, nämlich 299.

Und die andere Hälfte ...?
... wird über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag gewählt.

Ich kann also mehr als nur eine Stimme abgeben?
Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme.

Welche Stimme ist wichtiger?
Die Zweitstimme. Sie regelt das Kräfteverhältnis im Bundestag. Wenn zum Beispiel Partei A 40 Prozent der Zweitstimmen erhält und die befreundete Partei B weitere 20 Prozent, haben A und B damit 60 Prozent der Sitze im Bundestag und somit eine Mehrheit für eine Regierungsbildung.

Gibt es keine Stimme für die Wahl des Bundeskanzlers?
Auch wenn der Begriff des "Spitzenkandidaten" oder "Kanzlerkandidaten" dies im Wahlkampf suggerieren könnte: Es gibt in Deutschland keine Direktwahl des Bundeskanzlers. Parteien wollen mit den Begriffen signalisieren, welcher Politiker aus ihren Reihen für das Amt des Regierungschefs (oder ein wichtiges Ministeramt) infrage kommt. Gewinnt die Partei eines solchen "Kanzlerkandidaten" allein oder in einer Koalition eine Mehrheit im Bundestag, dürfte diesem Spitzenbewerber der Kanzlersessel so gut wie sicher sein.

Wenn ich gar nicht wählen will …?
…, kann man hierzu auch nicht gezwungen werden: Es gibt keine Wahlpflicht. Ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung sieht offenbar auch keine Notwendigkeit darin, seine Vertreter für den Bundestag zu bestimmen: Bei der letzten Wahl lag die Wahlbeteiligung deutschlandweit bei 70,8 Prozent.

Und wenn ich wählen will, am Wahltag aber keine Zeit habe?
Dann hilft die Briefwahl weiter, mit der Tage und Wochen vor dem Wahltag die Stimme abgegeben werden kann (siehe Extra) . Allerdings müssen Briefwähler genaue Fristen einhalten, andernfalls wird ihre Stimme nicht gezählt.

Stimmzettel ausgefüllt, Lieblingskandidaten angekreuzt … reicht doch, um in den Bundestag einzuziehen, oder?
Nicht ganz. Jede politische Gruppierung, die über die Zweitstimme im Bundestag vertreten sein will, muss mindestens fünf Prozent der abgegebenen Wählerstimmen auf sich ziehen. Man sagt dazu auch "Fünfprozentklausel". Klingt nach wenig, ist es aber bei 44 Millionen Stimmen, die 2009 gezählt wurden, nicht: Rund 850 000 Menschen gaben damals den Piraten ihre Zweitstimme, was nur zwei Prozent aller abgegebenen und gültigen Stimmen bedeutete. Die Grünen hingegen erhielten 4,6 Millionen Stimmen (zehn Prozent der Zweitstimmen) und konnten somit in den Bundestag einziehen. Der Grund für die Klausel: Sie verhindert eine Zersplitterung des Bundestages - und erleichtert die Regierungsbildung und den Beschluss neuer Gesetze. 2009 zogen neben Bündnis90/Grüne die CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke in den Bundestag. Wer es diesmal in den Bundestag schafft, entscheiden Sie als Wähler.
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