Lexikon: Alles über die Briefwahl

Trier · Jeder Wahlberechtigte darf auch vor dem 22. September per Brief abstimmen. Dafür muss er keinen triftigen Grund angeben. Die Briefwahl wird von immer mehr Bürgern genutzt (siehe Grafik). Wir erklären, was dabei zu beachten ist.

 Erst das Kreuz machen, dann in den Umschlag stecken und ab geht die Post! Foto: dpa

Erst das Kreuz machen, dann in den Umschlag stecken und ab geht die Post! Foto: dpa

Wie kann ich die Briefwahl beantragen? Mit einem formlosen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines - persönlich und mündlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der man seinen Erstwohnsitz hat) oder schriftlich per E-Mail oder Brief. Übrigens: Ein Antrag per Telefon ist nicht möglich.

Bis wann kann ich eine Briefwahl beantragen? Bis zwei Tage vor der Wahl, also in diesem Fall Freitag, 20. September, 18 Uhr. Ausnahme: eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung. Dann können die Wahlunterlagen noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr beantragt werden.

Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl? Der Wähler erhält den amtlichen Stimmzettel und einen Wahlschein. Dazu einen blauen Umschlag (nur für den ausgefüllten Stimmzettel!) und einen roten Umschlag, in den der blaue Umschlag gesteckt wird. In den roten Umschlag wird auch der vom Wähler zu unterschreibende Wahlschein gesteckt. Der rote Umschlag wird zurückgeschickt, er kann aber auch persönlich abgegeben werden.

Bis wann muss ich den Brief zurückschicken oder abgeben? Bis allerspätestens 18 Uhr am Wahltag muss der Brief der Wahlbehörde vorliegen, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.

Kann ich beim Antrag auch direkt meine Stimme abgeben? Ja, nachdem man den Stimmzettel ausgefüllt und in den dazugehörigen Umschlägen verschlossen hat. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe. mc/dpa


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