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Datum: 28. September 2012 | Mehr aus diesem Ressort: Meinung
Autor: Thomas Zeller Kommentare: Kommentare zeigen Drucken  E-Mail

Sonne als Steuersparmodell

Die Bundesregierung gibt sich zurzeit alle Mühe, das Tempo der eingeläuteten Energiewende abzubremsen. Doch trotz der starken Kürzung der Fördersätze für Solarstrom schrauben sich Privatleute eifrig weiter Solarzellen aufs Dach.
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Im ersten Halbjahr 2012 installierten Investoren nach Angaben der Bundesnetzagentur Fotovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4300 Megawatt auf Dächer und Felder und damit anderthalbmal mehr als im Vorjahreszeitraum.

Jetzt wird es für private Haushalte sogar wieder lukrativer, in Sonnenstrom zu investieren. Der Grund ist eine Entscheidung der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen (Az.: S 2183b - 42 - St 226), die privaten Haushalten steuerliche Erleichterungen verspricht.

Der Kauf einer Solaranlage für das eigene Dach ist eine wichtige Entscheidung. Sie macht aus Privatleuten Unternehmer. Da sie in der Regel sehr viel mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen können, speisen sie den großen Rest in das Netz ihrer regionalen Stromanbieter ein. In dem Moment, in dem die Privatleute den Strom ins öffentliche Netz leiten, gelten sie als gewerbliche Stromproduzenten. Und das hat einen entscheidenden Vorteil: Unternehmen können ihre Anschaffungskosten von der Steuer abschreiben.

Inhaber von Solarzellen können deshalb schon vor dem Kauf der Technik bis zu 40 Prozent steuermindernd abziehen, wenn die Investition im Laufe der folgenden drei Jahre erfolgt. Zusätzlich gibt es eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent, die auf vier Jahre verteilt werden kann. Das Problem war bislang, dass die Investition nur dann abgeschrieben werden durfte, wenn sie wirklich gewerblichen Zwecken diente – und zu weniger als zehn Prozent privat genutzt wurde.

Für Hausbesitzer hat die OFD die starre Grenze nun wieder aufgehoben. Sie hat verfügt, dass der Abzugsbetrag auch geltend gemacht werden kann, wenn der produzierte Strom zu einem größeren Anteil als zehn Prozent in den eigenen Haushalt fließt. Eine neue, feste Obergrenze für die private Nutzung des Stroms hat die OFD nicht festgesetzt. Nur eine betriebliche Nutzung der Solarzellen muss weiterhin erkennbar sein, sagt die Behörde. So wird die Sonne zu einem echten Steuersparmodell.



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