Viez-Jupp

Ich gedenke heute der heiligen Humba und Täterä

Hallo Freunde, heute ist Allerheiligen. Da werde ich am Nachmittag, wenn die familiären Ahnengedenkpflichten erledigt sind, selbstverständlich zur Kirmes auf dem Viehmarkt gehen. An Allerheiligen zur Allerheiligenmesse - was liegt näher?
Wie? Geht nicht? Stimmt ja! Hatte ich völlig verdrängt. An Allerheiligen muss der Kirmesbetrieb von 13 bis 20 Uhr ruhen. So will es die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), die strikt auf die Einhaltung des Landesfeiertaggesetzes pocht. Der 1. November ist ja ein "stiller" Feiertag, für den das Gesetz spezielle Regelungen trifft. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter - heute das Gedenken an alle Heiligen, Märtyrer und Verstorbene - gewahrt bleibt. Um dem stillen Charakter von Allerheiligen umfassend Ausdruck zu verleihen, sind auch öffentliche Versammlungen und Tanzveranstaltungen verboten.

Da bleibt mir nur eins: Ich muss heute Mittag zum Bundesliga-Fußballspiel nach Mainz. In der Landeshauptstadt, wo der Gesetzgeber sitzt, werden bestimmt alle Kriterien des Gesetzes ganz penibel erfüllt. Eine Unterhaltungsveranstaltung wird das gegen den Tabellenletzten Werder Bremen garantiert nicht, das Publikum im Mainzer Stadion ist traditionell ernst und mucksmäuschenstill, und es huldigt gerne den heiligen Humba und Täterä. Da simmer dabei! Prost!

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