Nicht nur einfach dumm gelaufen

Dumm gelaufen könnte man lapidar sagen, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt dieser Tage den Musterprozess um den Schadenersatz von 17.000 Kleinanlegern gegenüber der Telekom abgelehnt hat.

Immerhin ging es um 80 Millionen Euro, manch ein Kleinanleger hat beim dritten Börsengang des ehemaligen Staatsunternehmens seine gesamten Ersparnisse in das als Volksaktie verkaufte Wertpapier investiert.

Kein Wunder, dass die nun geklagt haben. Die Anleger fühlten sich für dumm verkauft, sie seien falsch informiert worden, im Anschluss habe die T-Aktie massiv an Wert verloren. Die Papiere wurden damals immerhin zu einem Kurs von 63,50 Euro vor allem an Privatanleger ausgegeben. Heute sind sie nur noch rund neun Euro wert.

Dass sich das Gericht auf den Standpunkt stellt, die Anleger hätten nicht auf vollmundige Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug setzen, sondern sich fachlichen Rat vor dem Aktienkauf einholen sollen, wird die vielen Kleinanleger nicht beruhigen. Sie hatten gehofft, dass es im Finanzsektor auch um sogenannte weiche Faktoren im Wirtschaftsgeschehen geht, die nicht nur das Ansehen des einzelnen Unternehmens betreffen; dass es um fehlende Ethik in der Finanzbranche geht, um eine angeknackste Glaubwürdigkeit und ein Anlageklima, das die Aktieneuphorie der Deutschen auf Jahrzehnte lähmen könnte.

Das mag aus Sicht der Anleger stimmen. Seit 1996 wurde die T-Aktie schließlich als "vererbliche Zusatzrente" (Ex-Vorstandschef Ron Sommer) verkauft. Anleger, die niemals zuvor etwas mit Aktien zu tun hatten, orderten auf einmal Wertpapiere. Jeder fühlte sich plötzlich als wichtiges Rädchen in der Finanzwelt.

Dennoch: Jeder Anleger entscheidet autonom. Schließlich gilt auch für Aktienkäufe: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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