Deutsch für Anfänger

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg lässt keinen Interpretationsspielraum zu: Die Regelung, wonach türkische Bürger über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen müssen, bevor sie zu ihrem bereits in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen können, verträgt sich nicht mit dem EU-Recht. Auf den ersten Blick ist das schwer nachvollziehbar.

Schließlich gibt es gewichtige Argumente für eine solche Vorgabe. Zwangsehen sollen damit erschwert und die Integration gefördert werden. Die Sprache des Landes zu sprechen, in dem man dauerhaft leben will, ist schließlich ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Sie beugt Parallelgesellschaften vor.
Nur, warum muss daran eine Familienzusammenführung scheitern? Diese Frage vermögen auch die Befürworter der bisher geltenden Vorgaben nicht schlüssig zu beantworten. Es gibt auch keine. Vielmehr besteht der Verdacht, dass die Regelung in Wahrheit nicht erfunden wurde, um Zwangsverheiratungen zu verhindern, sondern mehr Zuwanderung. Die Luxemburger Richter haben ja auch nicht die Verpflichtung zum Sprachtest in Abrede gestellt.
Wohl aber den Zwang, ihn vor Betreten deutschen Bodens absolvieren zu müssen, ihn zur unumstößlichen Bedingung für eine Familienzusammenführung zu machen.
So gesehen ist der Luxemburger Richterspruch auch ein Lehrstück in Sachen Willkommenskultur, an der Deutschland noch kräftig arbeiten muss, um für dringend benötigtes Fachpersonal aus dem Ausland dauerhaft attraktiv zu sein.
Deutsch lässt sich zweifellos am besten in Deutschland lernen. Hier muss es eine Pflichtveranstaltung sein. Und auch nicht nur allein für Türken, sondern für alle Ausländer, die in Deutschland leben wollen.
nachrichten.red@volksfreund.de

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