Ein Orden und seine Folgen

Ein Orden für einen Toten, für einen Ermordeten - nach den Erläuterungen auf den Internetseiten des Bundespräsidialamtes ist die posthume Verleihung des Bundesverdienstkreuzes nicht möglich. Gelegentlich gab es Ausnahmen, allerdings sehr selten.

 Werner Kolhoff.

Werner Kolhoff.

Foto: Iris Maurer

Es muss also schon äußerst triftige Gründe geben, dass Horst Köhler am Wochenende dem auf einem Münchener S-Bahnhof von jugendlichen Schlägern brutal umgebrachten Dominik Brunner nachträglich das Verdienstkreuz 1. Klasse verlieh, und zwar den Hinterbliebenen persönlich, was ebenfalls selten ist.

Einer der Gründe ist die Kampagne einer großen Boulevardzeitung, die vor Wochen auflagensteigernd eine Initiative zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Brunner startete und 10 000 Unterschriften an den Präsidenten schickte.

Das Ganze begleitet von Berichten, wonach das "Pack" weggesperrt und die "Kuschelpädagogik" bei jugendliche Delinquenten abgeschafft gehöre.

In Bayern traf das im Wahlkampf auf eine Partei, die CSU, die die Emotionen dankbar aufgriff, um Stimmen zu fangen. Ministerpräsident Horst Seehofer verlieh Brunner unter dem Jubel besagter Boulevardzeitung posthum die Ehrenmedaille des Freistaates, seine Justizministerin forderte Erwachsenenstrafrecht für alle halbwüchsigen Schläger. Und nun der Präsident. Gäbe es diesen Zusammenhang nicht, Horst Köhlers Schritt würde so verstanden werden, wie er es will, als Geste zur Stärkung der Zivilcourage in der Gesellschaft.

Nach diesem Vorlauf aber und zumal der Präsident sich inhaltlich zu den Konsequenzen des Münchener Vorfalls ebenso nicht weiter geäußert hat wie zu all den Fragen, was nun geschehen kann und muss, ist die Gefahr groß, dass der Orden nicht nur das Opfer ehrt, sondern auch jene Stammtische, die aus der Tat ihre ganz eigenen Schlüsse ziehen.

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