Ein Riese hält die Konkurrenz klein

EU-Kartellrecht: Googles Geschäftspraxis ist ordnungspolitisch nicht sauber - aber schwer zu ändern.

Die Erfolgreichen haben immer alles richtig gemacht, heißt es. Für den Internetriesen Google trifft das nicht ganz zu. Sein Erfolg ist unbestritten, mit einem Marktanteil von 90 Prozent ist das Verb "googeln" längst das Synonym für die Suche im Netz geworden. Die Quasi-Monopolstellung bringt in einer Marktwirtschaft aber auch Pflichten mit sich, an die sich der US-Konzern nicht gehalten hat. Zumindest ist die oberste EU-Wettbewerbsbehörde nun offiziell der Meinung, dass Google seine Marktmacht missbraucht, um die Konkurrenz in anderen Bereichen klein zu halten. Dass Google vieles besser gemacht hat als die Konkurrenz, die manchen Trend verschlafen, sich nun aber erfolgreich beschwert hat, ändert nichts daran, dass es richtig ist, die ordnungspolitischen Missetaten zu verfolgen.

EU-Kartellrecht: Offizielle Beschwerde gegen Internetsuchdienst Google - Milliardenstrafe droht

Wie weit die Brüsseler Kommission damit kommt, steht auf einem anderen Blatt. Die Proteste derer, die die Kläger als digitale Verlierer verhöhnen, muss sie dabei nicht stören. Viel eher dürfte der politische Druck eine Rolle spielen, wo man doch mit den Amerikanern ein Freihandelsabkommen schließen will. Und während in Deutschland parteiübergreifender Konsens zum Fall Google herrscht, ist das bei anderen Europäern keineswegs so eindeutig. Die EU-Kommission kann auf jeden Fall nun ihre Unabhängigkeit beweisen.

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