Ein letztes Raucher-Paradies

Die Verfassungsrichter haben klare Kante gezogen und mit ihrem Urteil den meisten Ländern ins Stammbuch geschrieben, dass sie beim Rauchverbot aus Angst vor der eigenen Courage am Ende vor allem die kleinen Kneipen spürbar gebeutelt haben.

Die Entscheidung selbst haben sie der Politik dennoch nicht abgenommen, wenn sie in überraschender Deutlichkeit feststellen, dass ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten keineswegs gegen das Grundgesetz verstößt. Freiheitsrechte hin oder her. Schließlich sind die Gesundheitsrisiken durch unfreiwilliges Mitrauchen nicht ernsthaft zu bestreiten, selbst wenn über das Ausmaß gestritten werden kann.

Gibt es allerdings Ausnahmen vom Verbot, und damit ein Abrücken vom rigorosen Gesundheitsschutz, muss es dabei wenigstens konsequent und gerecht zugehen. Wer Rauchen in Festzelten, Gartenwirtschaften oder Nebenräumen erlaubt, darf die Eckkneipe nicht einfach fallen lassen. Sie haben meist eine besondere Gästeschar mit vergleichsweise vielen Rauchern. Das Fernbleiben der Stammkundschaft oder Abwandern in die Raucherräume größerer Gaststätten hat bei nicht wenigen Eckkneipen bereits wirtschaftliche Spuren hinterlassen.

Mit den Vorgaben aus Karlsruhe ist der Weg des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes vorgezeichnet: Auch der Verfassungsgerichtshof des Landes wird - seiner bisherigen Linie folgend - wohl das Wirtschaftsrisiko der Einraum-Gaststätten und ihre Benachteiligung in den Vordergrund stellen. Die SPD wird daher nicht um Korrekturen und damit eine Ausnahmeregel für die kleinen Kneipen herumkommen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Hebel in Richtung eines generellen Rauchverbotes in Gaststätten umgelegt wird. Dies ist auch nicht entscheidend. Mit der Bestimmung aller öffentlichen Gebäude - von Ämtern bis zu Sporthallen - zu qualmfreien Zonen hat der Nichtraucherschutz Erfolge zu verzeichnen. Auch für Restaurants und größere Gaststätten bleibt er bis auf die Nebenräume grundsätzlich festgeschrieben. Da dürften wir Nichtraucher es verschmerzen, dass in der Eckkneipe der Wirt das letzte Wort hat. Es gibt keinen Besuchszwang.

j.winkler@volksfreund.de

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