Jede Menge blauer Dunst

Das Urteil im Düsseldorfer Raucher-Prozess ist schon im Vorfeld zu einer Grundsatzentscheidung über Freiheitsrechte hochstilisiert worden. Der quarzende Rentner wuchs da plötzlich zum Helden der Raucherfraktion empor und seine klagende Vermieterin zur Schutzheiligen aller Nikotin-Enthaltsamen.


Entsprechend heftig wurde der Spruch des Landgerichts in den sozialen Netzwerken diskutiert: Die einen sehen die Qualmer-Bürgerrechte bedroht, die anderen jubilieren über das vermeintliche Ende der Belästigung durch renitente Lungenbrötchen-Konsumenten.
Gemach, gemach. Die Düsseldorfer Richter waren klug genug, die Gretchenfrage erst gar nicht zu stellen. Nicht "Wie hältst du es mit dem Rauchen?", wollten sie wissen, sondern: "Wie hältst du es mit dem Lüften?" Und genau das ist der Punkt, auf den es ankommt. Wenn Rentner Adolfs, der es trotz notorischer Nikotinsucht immerhin auf 75 Jahre gebracht hat, in seiner Wohnung unauffällig vor sich hingequalmt, seine Aschenbecher geleert und gelegentlich frische Luft eingelassen hätte, dann hätte er auch noch die nächsten Lebensjahre unbehelligt schloten können. Und das ist auch richtig so.
Aber er hat die Kollateralbelästigung für seine Wohnungsnachbarn unnötig verschärft, sein Gedünst in den Hausflur entsorgt, seine Bude so verräuchert, dass es förmlich durch die Decke drang. Anders formuliert: Er hat sich zutiefst asozial verhalten und war weder mit guten Worten noch mit Drohungen zu bewegen, sein Verhalten freiwillig zu ändern. Deshalb fliegt er raus. Und auch das ist richtig so.
Alles andere, was in dieses Urteil hineininterpretiert wird, ist warme Luft. Oder sagen wir in diesem Fall: blauer Dunst.
d.lintz@volksfreund.de

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