Nur der Anfang ist gemacht

Die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre haben so manchem Deutschen kräftig den Appetit verdorben. Fast ohnmächtig mussten die Bürger essen, was ihnen vorgesetzt wurde.

Die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre haben so manchem Deutschen kräftig den Appetit verdorben. Fast ohnmächtig mussten die Bürger essen, was ihnen vorgesetzt wurde.Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz - kurz VIG genannt - sollen diese Zeiten nun vorbei sein. Der mit Gammelfleisch geplagte Deutsche soll nicht weiter im Ungewissen tappen. Das klingt auf den ersten Blick toll, wäre da nicht das Kleingedruckte im Gesetzestext.Vier Wochen haben Behörden Zeit, die Anfragen von Bürgern zu beantworten, wenn diese etwa Aufklärung über gentechnisch veränderte Nudeln oder Pestizide in Paprika oder Feldsalat verlangen. Gleichsam müssen die Behörden auch über Kleidung, Spielzeug und Kosmetika informieren. Doch eben nur - und das ist der Pferdefuß -, wenn der Behörde Informationen vorliegen. Was die Beamten nicht wissen, müssen sie auch nicht in Erfahrung bringen.

Ein zweiter Haken ist sicher, dass Informationen verweigert werden können, wenn sie ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verraten würden. Die Unternehmen haben also weiterhin eine starke Position. Und so fürchten denn auch viele Kritiker: Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in Zukunft unter Verschluss bleiben.

Doch ein ganz so zahnloser Tiger - wie mancher Kritiker das VIG hinstellt - ist das neue Gesetz nun auch nicht.

Schließlich können Behörden von heute an schon bei vergleichsweise harmlosen Verfehlungen die Namen der Unternehmen bekanntgeben - etwa schon bei einem nicht gesundheitsgefährdenden Etikettenschwindel.

In der Vergangenheit durften Behörden den Namen des Herstellers nur dann nennen, wenn durch ein Produkt ein "Risiko für die menschliche Gesundheit bestand". Und wenn es um Gesetzesverstöße wie Gammelfleisch geht, ist die Information für Verbraucher kostenlos.

Damit macht das VIG schon einmal eine wichtigen Anfang. Aber mehr als ein Anfang ist das neue Gesetz für die Verbraucher wirklich noch nicht. Gut, dass der Gesetzgeber nach zwei Jahren eine Bilanz ziehen möchte und nachbessern will.

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