Recht auf Verweigerung

Otto Normalbürger hinterlässt überall seine Daten: beim Kauf mit Kundenkarte, bei Gewinnspielen und einer Einkaufstour per Internet oder einfach über den Eintrag im Telefonbuch. Alles freiwillig und aus eigenem Entschluss.

Dies kann kritisch gesehen werden, ist jedoch letztlich zu akzeptieren. Dass allerdings das Meldeamt teilweise zum Daten-Markt wird und jedermann zumindest die einfache Auskunft mit Namen und Adresse "kaufen" kann, ist bislang weitgehend unbekannt und schlicht nicht akzeptabel. Nicht nur, dass in diesen Fällen mit hoheitlich eingesammelten Daten gehandelt wird. Dem Bürger ist es nicht einmal gewährt, sich dagegen zu wehren und die Weitergabe grundsätzlich und ohne besonderen Anlass zu untersagen. Ganz im Gegensatz etwa zur Weitermeldung von Ehe- oder Altersjubilaren.

Der Wirbel um den Umgang der Behörden mit persönlichen Angaben ist vor dem Hintergrund jüngster Fälle von Datenklau und eines offenbar fast alltäglichen Datenmissbrauchs besonders groß. Die entscheidende Frage lautet daher: Ist angesichts der überall und ständig gefragten persönlichen Angaben ein Missbrauch überhaupt noch in den Griff zu bekommen? Nicht nur Skeptiker behaupten, dass im Grunde alle Einwohner-Daten von Deutschland und dazu noch millionenfache Bankverbindungen bereits in Umlauf und auf dem Daten-Markt zu haben sind. Wie sonst sollte die Republik mit unerwünschten Werbeanrufen überflutet werden und sollten kriminelle Firmen versuchen, aus heiterem Himmel von Privatkonten Geld abzubuchen?

Sollen Bürger die Kontrolle über ihre Daten wiedergewinnen, muss sich jeder Verbraucher oder Bankkunde zweimal fragen, was er wo an Angaben hinterlässt. Doch gefordert ist nicht zuletzt auch der Staat, der für alle Fälle per Gesetz eindeutig festschreiben muss, dass die Weitergabe von persönlichen Angaben nur mit ausdrücklicher Einwilligung erfolgen darf. Zudem muss der Fluss der Daten deutlich nachvollziehbar sein, um Verstöße auch sanktionieren zu können. Erst recht ist Behörden umgehend aufzuerlegen, nur mit Einwilligung persönliche Daten weiterzugeben. Der Bürger braucht ein Recht auf Verweigerung.

j.winkler@volksfreund.de

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