Schlappe für Gabriel

Mag Sebastian Edathy seine politische Zukunft wegen des Besitzes von Bildern nackter Kinder auch hinter sich haben, ein Grund, ihn aus seiner Partei, der SPD, zu werfen, ist das nicht. So urteilte die Schiedskommission in dem Verfahren gegen den Problemgenossen und folgte damit einem Grundsatz, der für jeden rechtsstaatlichen Gerichtsprozess gilt: der Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes.


Für Sigmar Gabriel ist dieses Ergebnis eine weitere politische Schlappe. Der SPD-Chef wollte Edathys Parteiausschluss.
Dabei hätte er doch gewarnt sein können, wie hoch die Hürden dafür sind.
Erinnert sei nur an den Fall Thilo Sarrazin. Auch da hatte Gabriel auf den Rausschmiss gepocht, weil sich Sarrazins abfällige Äußerungen über Zuwanderer und Bedürftige nicht mit den Werten der SPD vertrügen. Aber am Ende wog die Meinungsfreiheit schwerer als die politische Linie der Sozialdemokraten. Dabei hätte man hier noch am ehesten auf parteischädigendes Verhalten schließen können, wofür das Statut der SPD tatsächlich den Parteiausschluss vorsieht.
Freilich ist Edathy nicht ungeschoren davongekommen. Dass er seine SPD-Mitgliedschaft für insgesamt drei Jahre ruhen lassen muss, bedeutet laut Statut die Höchststrafe unterhalb eines Rausschmisses. Damit hat die Schiedskommission durchaus berücksichtigt, dass Edathys Verhalten mit der SPD-Programmatik, etwa für mehr Kinderschutz, unvereinbar ist. Im strafrechtlichen Sinne kann man ihm allerdings nichts vorwerfen. Edathys Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 5000 Euro eingestellt. Diese Tatsache ist beinahe schon in Vergessenheit geraten.
Übrigens: Wenn jede private moralische Verfehlung, so abstoßend sie auch sein mag, gleich in der Zwangsrückgabe des Parteibuchs enden würde, dann wäre es um die Mitgliederzahl der politischen Gruppierungen in Deutschland wahrscheinlich noch viel schlechter bestellt. Gabriel sollte den Schiedsspruch jetzt akzeptieren.
nachrichten.red@volksfreund.de

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