Schlechte Lösung

Der Vorstoß klingt zunächst einmal einleuchtend: Es kann nicht sein, dass der demokratische Rechtsstaat eine Partei wie die NPD alimentiert, die seine Abschaffung betreibt. Deshalb soll den Rechtsextremen der Geldhahn zugedreht werden.

Was sich so einfach anhört, hat jedoch seine Tücken. Das Grundgesetz sagt in Artikel 21 schon jetzt, dass Parteien verfassungswidrig sind, die sich anschicken, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden.

Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD wurde trotz ihrer unappetitlichen braunen Hetze aber nie zweifelsfrei festgestellt. Schuld daran sind nicht zuletzt die etablierten Parteien selbst. Als sie vor fünf Jahren ein Verbotsverfahren in Karlsruhe initiierten, winkten die Roten Roben ab, weil die Beweise zum großen Teil ein Produkt von V-Leuten des Verfassungsschutzes waren. Seitdem gab es keinen neuen Anlauf mehr, um die NPD zu verbieten. Warum eigentlich nicht? Wenn ihre Verfassungswidrigkeit so klar auf der Hand liegt, wie von Union oder SPD beschrieben, dann sollte die Beweislast dafür auch ohne das Zutun der Geheimen erdrückend sein. Der Umweg über den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung wirkt da eher hilflos. Mit der dazu vorgeschlagenen Grundgesetzänderung könnte am Ende womöglich auch Parteien wie der Linken die staatliche Unterstützung entzogen werden. Es ist doch so: Wenn das Verbot der NPD nicht gelingt, dann muss sich die Gesellschaft politisch mit ihrem gefährlichen Gedankengut auseinandersetzen. Der Trick mit der Finanzierung läuft nämlich sonst auch Gefahr, in Karlsruhe gekippt werden.

nachrichten.red@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort