Schmiergeld im Kittel

Es ist ein gutes Zeichen, dass die organisierte Ärzteschaft erst gar nicht versucht hat, das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen zu verhindern. Ob der Grund dafür tatsächlich ist, dass angeblich 99 Prozent der Mediziner nicht anfällig sind für die Verlockungen von Geld oder Reisen, sei dahingestellt.

Auf jeden Fall sind die Ärzteverbände sensibel, wenn es um ihren Ruf geht.
Denn Mediziner, die die Hand dafür aufhalten, dass sie ihre Patienten an bestimmte Labore, Fachkollegen oder Kliniken überweisen oder ihnen bestimmte Medikamente verschreiben, missbrauchen ihre einzigartige Machtstellung. Sie zerstören zugleich das Vertrauensverhältnis, das auf Seiten des Patienten geradezu blind ist und auch sein muss. Und Dienstleister, die solche Ärzte bestechen, machen den Wettbewerb kaputt und erhöhen damit die Kosten zum Schaden aller.
Es geht also um schweres Verbrechen. Da verwundert an dem Gesetz eigentlich nur, dass es so spät kommt. Wichtiger als die Strafandrohung wird allerdings sein, ob und wie das Delikt nun tatsächlich verfolgt wird. Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und eine Kronzeugenregelung fehlen bisher. Dabei wären gerade am Anfang zur Abschreckung markante Ermittlungserfolge notwendig.
Den wirtschaftlich wohl schädlichsten Korruptionstatbestand erfasst das Gesetz ohnehin nicht. Das ist der, der zwischen Arzt und Patient läuft, und der in der stillschweigenden Übereinkunft beider besteht, dass die teuerste Untersuchung und Behandlung gerade gut genug ist. Ob sinnvoll oder nicht: Diese Übereinkunft ist zum beiderseitigen Vorteil - und zum Schaden der Gemeinschaft. Aber das ist ein anderes Thema.
nachrichten.red@volksfreund.de

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