Vorratsdatenspeicherung light

Wenn ein Gesetz von den einen als "erster ermutigender Schritt" (Gewerkschaft der Polizei) bezeichnet wird, von den anderen aber als "schwarzer Tag für unsere Grund- und Freiheitsrechte" (Linke), dann liegt es wahrscheinlich nicht am Gesetz, sondern an den Beurteilungsmaßstäben. Sie sind hüben wie drüben schief.


Die verzerrte Wahrnehmung rührt daher, dass über die Vorratsdatenspeicherung zu lange zu erbittert gestritten wurde, so dass die Sinne nur noch für das Pro oder Kontra geschärft sind.
Das gestern vom Kabinett beschlossene Gesetz schafft ein zusätzliches Instrument für die Ermittler, nicht mehr, nicht weniger.
Die Vorratsdatenspeicherung reagiert darauf, dass die Verbrecher heutzutage auch über elektronische Medien miteinander kommunizieren, seien es Handys oder das Internet. Und dass die Straftäter zunehmend international vernetzt sind. Das gilt für die Bandenkriminalität, das gilt für den Terrorismus. Es wäre leichtfertig, ja grob fahrlässig, so zu tun, als gäbe es das alles nicht.
Doch dieser Gesetzentwurf ist eine Vorratsdatenspeicherung light. Gespeichert werden nur die Verbindungsdaten, nicht die Inhalte, und das nur zehn Wochen lang. Und der Zugriff ist streng reglementiert - nur nach richterlicher Anordnung, nur bei besonders schweren Straftaten. Das sind erhebliche Einschränkungen, doch sie waren notwendig, um die Freiheitsrechte der Bürger nicht über Gebühr zu strapazieren. Schließlich erfolgt die Speicherung tatsächlich ohne Anlass.
Eine Demokratie muss stets die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit halten, auch in Phasen akuter Bedrohung. Hier scheint sie gelungen.
nachrichten.red@volksfreund.de

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