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Zum Artikel "Arbeiten für ganz oben" (TV vom 21. November):

Im Artikel wird der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz Matthias Kopp zitiert, der die 2015 eingefügten Änderungen in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zu Recht so begründet, dass die Kirche damit "gesellschaftliche Realitäten und veränderte Lebensentwürfe" berücksichtigt habe. Leider wird im weiteren Verlauf des Artikels nicht und auch sonst in der öffentlichen Diskussion über die Grundordnung nur selten erwähnt, dass die "Propagierung von Fremdenhass" als Beispiel für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätsobliegenheiten und die tragenden Grundwerte der katholischen Kirche neu in die Grundordnung aufgenommen wurde. Ein Verstoß, der immerhin die Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen ermöglicht. Textlich nur eine kleine Ergänzung und traurig, dass man sich angesichts gesellschaftlicher Realitäten zu einer solchen Veränderung genötigt sehen musste. Gerade deshalb aber eine wichtige und notwendige Positionierung der katholischen Kirche. Kirchliche Dienstgeber tun gut daran, in diesem Punkt konsequent zu sein und zu bleiben. Die Basis dafür wurde in der Grundordnung geschaffen. Markus Leineweber, Hausoberer Brüderkrankenhaus Trier

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