Bildung ist ein Grundrecht

Die Gebührenfreiheit des Studiums ist eine wesentliche Errungenschaft unseres Gemeinwesens, das sich zur Förderung von Kultur und sozialem wissenschaftlichen Fortschritt verpflichtet hat. Bildung ist ein Grundrecht.

Studiengebühren - gleich in welcher Form - widersprechen dem freien und gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung und damit dem Grundrecht einer freien Berufswahl. Es ist auch keine nachhaltige Einschätzung der IHK Trier, die selbst vorwiegend gut von Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder lebt. Das Land Rheinland-Pfalz zieht sich schrittweise aus der öffentlichen Finanzierung hochschulischer Bildung zurück und hinterlässt marode Strukturen an den Universitäten, die dringender Sanierung bedürfen. Ausgerechnet Studenten sollen für die von Politikern verursachten leeren Staatskassen verantwortlich gemacht werden und jetzt neben den gestiegenen Lebenshaltungskosten und Gebühren an den Universitäten noch jährlich 1000 Euro Studiengebühren aufbringen. Man sollte die Studiengebühren nicht isoliert betrachten, sondern muss auch die Opportunitätskosten einbeziehen. "Kein Bildungssystem benachteiligt die Benachteiligten und bevorzugt die Bevorzugten so stark wie das deutsche", stellte der bekannte Soziologe Walter Müller fest. Insgesamt kann in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Erfahrungen in Österreich nur von der Einführung von Studiengebühren abgeraten werden. Obwohl die Gebühren dort relativ niedrig sind (726 Euro jährlich), haben sie zu einem drastischen Rückgang von 20 Prozent bei der Ersteinschreibung geführt. Wollen wir die Einschränkung der Bildungsmöglichkeiten billigen, die Zukunftschancen junger Menschen und damit unserer Industrie auf Spiel setzen, die Wissenschaftler und Ingenieure heute schon sucht? Wolfgang Schmitt, Trier

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