Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet

Zum Artikel "Auslaufmodell Nachtspeicher-Heizung" (TV vom 1./2. November):

Die elektrische Widerstandsheizung von Räumen wird im Artikel arg verzerrt und sehr einseitig dargestellt sowie künstlich zum ökologischen Problemfall hochstilisiert. Elektrische Widerstandsheizungen sind im gleichen Maße klimaschädlich - CO{-2}-Ausstoß nicht mehr und nicht weniger - wie andere, die gleiche elektrische Arbeit verrichtende Verbraucher. Maßgeblich für die Klimabelastung ist der jeweilige Energiemix der Versorger an Primärenergie bei der Erzeugung (fossile Brennstoffe, regenerative Energien). Elektrische Speicher-Heizungen können hervorragend lokale oder regionale Energietäler zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten nutzen sowie bei auftretenden Leistungsspitzen in Kaskaden abgeschaltet werden. Sie haben energetisch den gleichen Effekt wie Pumpspeicherwerke und dienen der Glättung der Leistungskurve. Gegner bereits bestehender CO{-2}-freier (zum Beispiel Kernkraftwerke) oder noch zu errichtender CO{-2}-armer Kraftwerke haben allerdings wenig Interesse, sich für eine dauerhafte, gleichmäßige Netzbelastung einzusetzen.

Mit moderner Regeltechnik kann der Nachteil eines Ungleichgewichtes zwischen Aufladung und Bedarfsdeckung der Nachtspeicher-Heizungen erfolgreich eliminiert werden. Überhitzte oder kalte Räume können sicher verhindert werden mit thermostatischer Raumüberwachung, witterungsabhängiger Regelung und Restwärmeerfassung in den Geräten.

Es ist den Eigentümern von Ein- oder Mehrfamilienhäusern aus vielerlei Gründen nicht zuzumuten, neue Heizungsanlagen mit hohen Umbaukosten zu errichten, wenn vorhandene Nachtspeicher-Heizungen noch zufriedenstellend funktionieren.

Eine effiziente Verbesserung des Klimaschutzes sollte bei der Erzeugung elektrischer Energie und beim Gebäudewärmeschutz absolute Priorität genießen. Ein faktisches Verbot eines weltweiten und Jahrzehnte bestehenden Erfolgsmodells mutet sehr befremdlich an. Zudem stellt eine einseitige Erhöhung der Stromkosten für elektrische Widerstandsheizungen in einem hohen Maße eine Diskriminierung dieser speziellen Stromkunden dar. Der rechtlich fragwürdige Zwangsaustausch von elektrischen Widerstandsheizungen, verbunden mit hohen Umbaukosten, bedeutet trotz beabsichtigter staatlicher Zuschüsse bezüglich des Klimaschutzes geradezu eine Ausschüttung des Kindes mit dem Bade.

Hans Reuter, Zerf

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