Das Papier nicht wert...

Zum Artikel "Steuern: Neue Vergünstigungen für Vereine" (TV vom 3. Dezember):

Die beschlossenen Steueränderungen zur so genannten Stärkung des Ehrenamtes bei gemeinnützigen Vereinen bewirken fast keinerlei Vorteile. Lediglich marginale Freibetrags-Erhöhungen, noch nicht einmal im Rahmen des Inflationsausgleiches, bei den steuerfreien Übungsleiterpauschalen sowie eine äußerst moderate Anhebung der Freibetragsgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf einen runden Tausender-Betrag sechs Jahre nach Einführung des Euro wurden vorgenommen; sonst nichts. Das Grundproblem der Steuergestaltung bei größeren dörflichen Vereinen bleibt bestehen. Durch die fast willkürliche und an den gesellschaftlichen Aufgaben vorbeizielende Aufteilung des Vereines in den sogenannten ideellen Bereich, den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei fehlender Zuweisungsfähigkeit von erzielten Gewinnen des Geschäftsbetriebes an den ideellen Bereich und an den Zweckbetrieb zu dessen Verlustausgleich bleibt auch weiterhin bestehen. Vereine, die zum Beispiel eine komplette Sportanlage in Eigenregie erstellen und führen, diese dann im Sinne der Selbsthilfe aus Überschüssen bei der Vereins-Gastronomie und anderen geschäftlichen Veranstaltungen finanzieren wollen, werden auch weiterhin steuerrechtlich durch Zahlung von Körperschafts- und Gewerbesteuer bestraft, obwohl die Gesamtbilanz des Vereines Verluste aufweist. Kurios, um nicht zu sagen nachteilig für den Verein ist die Einführung einer Aufwandspauschale für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Mit der Begründung, dass geringfügigere Geschäftsausgaben wie Porto und dergleichen bislang im Einzelnen nachgewiesen werden mussten, diese Ausgaben jedoch gewinnmindernd im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anzusiedeln waren, sollen künftig pauschal 41 Euro im Monat ohne Nachweis an tätige Vorstandsmitglieder auszahlbar sein. Allerdings, und das muss deutlich gemacht werden, sind diese Ausgaben dann im ideellen Bereich anzusiedeln und damit wiederum nicht mehr von der Steuer absetzbar. So kann eine Stärkung des Ehrenamtes nicht aussehen und die beschlossenen Steueränderungsgesetze sind wieder einmal das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.Christoph Martini, Morbach finanzen

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