Die Arbeitsjahre müssen zählen

Zum Artikel "Machtkampf spitzt sich zu" (TV vom 8. Oktober):

Aktuell beträgt die Höchstbezugsdauer beim Arbeitslosengeld (ALG) I 18 Monate. Kurt Beck setzt sich dafür ein, über 45-Jährigen das ALG I für 15 Monate und über 55-Jährigen für 24 Monate zu zahlen. Die Kosten bezifferte er auf 800 Millionen Euro, die aus den Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden sollen. Dann hätte dieser Personenkreis sechs Monate mehr Zeit für die Stellensuche. Wichtiger wäre allerdings, dass Ältere, die 30 Jahre und länger gearbeitet haben und die nach dem Arbeitslosengeldbezug in Hartz IV fallen, 25 bis 30 Prozent mehr an Leistungen erhalten. Es kann nicht angehen, dass diese genau das Gleiche erhalten wie alle, die damals erst Arbeitslosengeld und danach über Jahre hinweg Arbeitslosenhilfe kassiert oder so gut wie nie gearbeitet haben. Da müssen die Arbeitsjahre zählen und nicht nur das Alter! Was soll einem 55-Jährigen, der ja jetzt erst mit 67 in Rente gehen kann, ein sechs Monate längerer Bezug bringen, der dann auch noch anderen wieder abgezogen wird? Das war ja schon länger im Gespräch, es dürfen halt nur keine Mehrkosten entstehen. Günter Dederichs, Rittersdorf spd

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