Die Freiheit der Presse

Wir laden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, zum Dialog ein. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Das Motto: Leser fragen - die Chefredaktion antwortet.

C. M. aus L. (Name und Anschrift der Redaktion bekannt) fragt: Würde der TV einen Bericht bringen, ohne Namen zu veröffentlichen? Es geht um einen großen Konzern, der seine Mitarbeiter stark unter Druck setzt, damit sie neue Arbeitsverträge unterschreiben. Mein Name darf nicht bekannt werden, sonst verliere ich meinen Arbeitsplatz! Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an die Redaktion wenden. Alle Hinweise fallen unter den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis - wichtige Bestandteile der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1). Für Journalisten gilt zudem das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO). Nicht einmal Gerichte können uns dazu zwingen, Auskunft über unsere Quellen zu geben.

Selbstverständlich wird bei der Berichterstattung darauf geachtet, dass der Informant nicht identifiziert werden kann. Das heißt: Entweder verwenden wir einen anderen Namen ("Fritz Müller* - Name geändert"), oder wir formulieren sinngemäß: "Ein Mitarbeiter des Unternehmens XY, der namentlich nicht genannt werden will, sagt..." Sie genießen Schutz und bleiben völlig anonym. Eine Veröffentlichung ist allerdings nur möglich, wenn Sie sich zuvor einem Redakteur anvertrauen. Denn wir sind verpflichtet, alle Fakten und Behauptungen zu überprüfen. Einen von Ihnen eingereichten Artikel anonym abzudrucken, wäre nicht statthaft.

Grundsätzlich dürfen Medien auch über Verdachtslagen berichten, sofern es sich um einen Gegenstand berechtigten öffentlichen Interesses handelt und die gebotene Sorgfalt beachtet worden ist. Ob der Name des betroffenen Unternehmens genannt wird, ist eine Frage der Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit. Wenn Sie also Interesse daran haben, uns mit Informationen "zu füttern", sind Sie dazu herzlich eingeladen. Wie gesagt: Wir garantieren absolute Vertraulichkeit.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Peter Reinhart, stellvertretender Chefredakteur

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Trierischer Volksfreund, Forum

Hanns-Martin-Schleyer-Str. 8

54294 Trier

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