Ein schlechter Scherz

Wieder einmal meldet sich der Gesundheitsexperte des TV zu Wort, und wieder einmal liegt er mit seiner Beurteilung des Sachverhalts ziemlich daneben und betreibt wie so oft populistische Stimmungsmache.

Schwerkranke und Bettlägerige werden selbstverständlich, soweit erforderlich, weiterhin zuhause besucht und im Rahmen der eingeschränkten Möglichkeiten außerhalb der Praxis untersucht und behandelt; das ist völlig unstrittig! Geschätzte 30 bis 50 Prozent der im Bereitschaftsdienst angeforderten Hausbesuche sind allerdings unnötig und auf Bequemlichkeit, mangelndes Fahrzeug, vorherigen Alkoholkonsum, widrige Wetterbedingungen oder ähnliches zurückzuführen. In diesen Fällen muss dann halt mal auf die Hilfe eines Nachbarn oder ein Taxi zurückgegriffen werden; Hausbesuche mit Belastung der Mitgliederbeiträge und Verschwendung von Zeit-Ressourcen der Ärzte können hierfür nicht erbracht werden. Einem Erkältungskranken oder Rückenschmerzpatienten kann in aller Regel zugemutet werden, ein Schmerz-/Fiebermittel einzunehmen und sich dann in die Praxis bringen zu lassen; dass er hier nicht lange warten muss, kann organisiert werden. Dass das Erbringen einer ärztlichen Leistung nicht davon abhängen dürfe, wie sie honoriert werde, ist wohl ein schlechter Scherz! Wenn die Redakteure des TV auf 30 Prozent ihres Gehaltes verzichten, um den Abonnenten günstigere Bezugspreise zu ermöglichen, kann darüber auf Augenhöhe seriös diskutiert werden. Abgesehen von unserem eigenen Einkommen wollen auch die Praxishelferinnen gerne mit einem vollen Monatsgehalt für ihre schwierige Arbeit entlohnt werden, von Investitionen, Modernisierungsmaßnahmen, laufenden Betriebskosten, eventuellen Regressen und so weiter gar nicht zu reden. Selbstverständlich müssen die erbrachten Leistungen adäquat honoriert werden, von dem uns zugesagten betriebswirtschaftlich kalkulierten Punktwert der aktuellen Gebührenordnung bekommen wir ohnehin nur einen Bruchteil. Abschließend sei noch angemerkt, dass die von Bernd Wientjes so oft propagierte "optimale ärztliche Versorgung" vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist und von den Kostenträgern nicht bezahlt wird (werden kann). Laut Sozialgesetzbuch hat die Versorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein; damit ist fast alles gesagt. Dr. med. Axel Steinke, Veldenz, Erster Vorsitzender der Kreisärzteschaft Bernkastel-Wittlich

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