Führerschein für Ärzte

Zum Artikel "Gefährliche Bakterien" (TV vom 2. Oktober):

Immer wenn von resistenten Bakterien wie Staphylococcus aureus, Enterokokken und Tuberkulosebakterien oder von Clostridium difficile (dieser hat eine andere Natur) die Rede ist, kommt die Antibiotikatherapie ins Gerede. Warum? Kommt es doch aufgrund falscher und nicht erforderlicher Antibiotikatherapien zu einer in Fachkreisen bekannten millionenfachen Körperverletzung mit im Krankheitsfalle lebensbedrohlichen Situationen für die Menschen. Autofahren darf man nicht ohne Führerschein. Antibiotika dürfen von Ärzten verschrieben werden, ohne dass diese hierfür eine ausreichende Ausbildung erhalten haben. Die Mast von Tieren mit Antibiotika ist vom Staat erlaubt. So nehmen wir Antibiotika und resistente Bakterien über Fleischprodukte auf. Die Krankenhäuser sind machtlos! Die Patienten bringen die resistenten Keime aufgrund ihrer Antibiotika-Lebensgeschichte mit in das Krankenhaus oder werden, wie im Falle von Clostridium difficile, durch die Verabreichung von Antibiotika im Körper selektioniert. Im Krankheitsfalle werden diese Bakterien dann zur Bedrohung für den Patienten selbst und für das Krankenhaus, da diese nicht mehr oder nur schwierig und mit einem hohen Therapie-, Pflege- und Hygieneaufwand zu therapieren sind. Was ist wünschenswert oder verpflichtend? Von allen Ärzten ist ein Antibiotika-Führerschein zu verlangen, bevor diese die Verschreibung von Antibiotika mit der Krankenkasse abrechnen können. Eine jährliche Fortbildung mit dem Thema Antibiotika-Therapie ist längst überfällig und müsste ebenfalls nachgewiesen werden. Die Verfütterung von Antibiotika an Tiere zu Mastzwecken ist zu verbieten.Günter Fischbach, Trierweiler Gesundheit

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