FINANZEN

Zum Artikel "Rechnungshof mahnt Kommunen zum strikten Sparen" (TV vom 24. Juni) diese Meinungen:

Der Feststellung des Landesrechnungshofs, dass die Kommunen noch großes Sparpotenzial haben und dies nicht nutzen, kann man uneingeschränkt zustimmen. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen ist ein Abnehmen des Haushaltsdefizits nicht in Sicht, weil die Begriffe "sparen" und "haushalten" im öffentlichen Bereich anscheinend nicht bekannt sind im Gegensatz zur freien Wirtschaft. Es ist richtig, dass die Kosten für Personal steigen. Der Bürger kann andererseits erwarten, dass das kommunale Personal dem Gemeinwohl dienend eingesetzt wird und nicht auf privaten Zuruf zweckentfremdet. Dies sei an zwei Beispielen belegt, denen weitere hinzugefügt werden könnten. Eine Politesse wird 1,5 Stunden benötigt, um einen Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt hat, zu bewegen, wegzufahren, nur weil ein Anwohner auf einer städtischen Grünfläche zum Bau privater Garagen Baumaterial ablagern möchte. Ist eine Politesse dazu da, Bittsteller für jemanden zu sein, weil er keinen Mut hat, persönlich darum zu bitten? Nein, das ist Zweckentfremdung von Personal, das es im Übrigen schon schwer genug hat bei der täglichen Dienstausübung. Auf der besagten städtischen Grünfläche wurden von heute auf morgen unmittelbar neben den neu errichteten privaten Garagen, vermutlich zum Schutz derselben, zwei unschöne, große Bruchsteine durch das Grünflächenamt deponiert. Begründung: Dies sei zum Schutz der Grünfläche erfolgt. Zwischenzeitlich wurden die Bruchsteine, die Hunden als Toiletten dienten, entfernt. Dann wieder an gleicher Stelle abgelegt, vermutlich weil gegenüber ein Haus saniert wird. Das Ablagern des Baumaterials zum Bau der privaten Garagen wurde aber für über drei Wochen geduldet. Warum? Gibt es unterschiedliche Rechte für Bürger? Diese Maßnahme trägt nicht dazu bei, Trier schöner zu machen, sie dient persönlichen Zwecken! Wenn städtisches Personal und Material derart zweckentfremdet eingesetzt werden, fällt es unter Steuerverschwendung. Legale Mehreinnahmen nützen der Kommune, nicht Begünstigungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beiden genannten Dienststellen zu viel Personal und zu wenig Aufgaben haben. Dieter Kahl, Trier Der Landesrechnungshof kritisiert zu Recht die Finanzsituation der Kommunen, die trotz boomender Wirtschaft und sprudelnder Steuereinnahmen mehr Geld ausgegeben als eingenommen haben. Städte und Gemeinden haben insgesamt ein Minus von mehr als 300 Millionen Euro gemacht und ihre Schulden erhöht. Dazu der Rechnungshof: Die Kommunen hätten rechnerisch im Vorjahr circa 100 Millionen Euro eigene Steuereinnahmen mehr erzielen können, wenn sie die Hebesätze der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) erhöht hätten. Diese Aussage ist reichlich problematisch, weil sie die kommunale Finanzpolitik pauschal unter Druck setzt: Die Kommunen hätten hausgemachte Finanzprobleme, diese könnten sie leicht reduzieren, indem sie die Hebesätze der Steuern erhöhten. Mit Verlaub, ein Landesrechnungshof sollte solche pauschalen Aussagen nicht machen, weil sie im Einzelfall falsche Folgerungen für die kommunale Finanzpolitik ergeben können. Zum Vergleich: Die Gewerbesteuerhebesätze der Stadt Trier betrugen 420 Punkte, in Kaiserslautern 410 Punkte (Jahr 2012), die Hebesätze der Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein betrugen nur 375 Punkte (zum Vergleich in der Stadt Stuttgart ebenfalls 420 Punkte, in der Stadt Heidelberg 400 Punkte). Im Querschnittsvergleich der Zusammenhänge von Hebesätzen und Ist-Einnahmen der Gewerbesteuern von rund 80 kreisfreien Städten (Jahr 2012) ergibt sich im Schnitt ein negativer Zusammenhang. Im Vergleich haben Städte mit relativ geringeren Hebesätzen relativ höhere Pro-Kopf-Steuereinnahmen der kommunalen Gewerbesteuer erzielt und umgekehrt (zum Beispiel Ludwigshafen, auch Heidelberg und Stuttgart versus Trier und Kaiserslautern). Folgerung: Was für Ludwigshafen und Städte in Baden-Württemberg gelten mag, muss nicht in gleicher Weise für Trier und Kaiserslautern gelten. Der Landesrechnungshof sollte sich mit problematischen Aussagen zurückhalten, die zu falschen Folgerungen und Schuldzuweisungen führen können. Notwendig sind vielmehr verlässliche Aussagen zur mittelfristigen Konsolidierung der Haushalte. In dieser gemeinsamen Verantwortung stehen die Kommunen und das Land. Dieter Hardes, Trier

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