Für die Angehörigen unerträglich

Der TV ruft in seiner Ankündigung, dass die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren im Gefängnis frei kommt, Leserinnen und Leser zur Abstimmung auf. Mit Ja oder Nein soll man abstimmen.

Rechtlich ist die Freilassung berechtigt, wenn für viele Menschen, die den brutalen Mord noch vor Augen haben, auch unverständlich. Unverständlich auch deshalb, weil die Mörder zu fünf mal lebenslänglicher Haft verurteilt wurden, aber nicht so behandelt werden. Lebenslängliche können nach 15 Jahren frei kommen. Als Laie habe ich bisher geglaubt, wenn man bei der Brutalität wie bei der Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer oder des Dresdner Bank-Chefs Jürgen Ponto zu fünf mal lebenslanger Haft bestraft wurde, dass diese Strafe dann auch umgesetzt wird, das heißt, mindestens fünf mal 15 Jahre, also mindestens 75 Jahre. Da habe ich mich getäuscht. Hoffentlich täusche ich mich nicht ein weiteres Mal, dass Mohnhaupts RAF-Kollege Christian Klar vor der Mindestzeit frei kommt und begnadigt wird. Mir jedenfalls ist das Aufsehen, was um die brutalen Mörder betrieben wird, unverständlich. Medien warten sicherlich auf die Freilassung und spekulieren jetzt schon auf Exklusivrechte in Illustrierten und Talkshows, wofür die Mörder dann auch noch eine Vergütung erhalten. Das muss für die Angehörigen der Ermordeten unerträglich sein mit anzusehen, wie sich unsere Gesellschaft mehr um die ehemaligen "Mörder" als um die Hinterbliebenen der "Ermordeten" kümmert. In jedem Fall entspricht es nicht meinem Rechtsempfinden, so viel Aufsehen um ehemalige RAF-Terroristen zu machen. Manfred Maximini, Trier Anm. d. Red.: Manfred Maximini ist Gründer der UBM (Unabhänigige Bürgervertretung Maximini)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort