GESELLSCHAFT

Zur Berichterstattung über den Freitod der Amerikanerin Brittany Maynard (TV vom 4. November):

Bewegend, aber auch bewundernswert, wie die 29-jährige US-Amerikanerin Brittany Maynard, erkrankt an einem unheilbaren, aggressiven Gehirntumor, ihr Schicksal sehr entschlossen in die eigenen Hände nahm und selbstbestimmt in Würde aus dem Leben schied nach Einnahme eines tödlichen Betäubungsmittels. Ihr Schicksal hat sehr viele Menschen berührt, da sie freimütig öffentlich für die Sterbehilfe eingetreten ist. Dies ruft jedoch auch Kritiker auf den Plan. "Du sollst nicht töten." Das fünfte Gebot unterscheidet nicht zwischen Mord und Totschlag und macht auch keine Ausnahmen für Tötung auf Verlangen beziehungsweise aktive Sterbehilfe. Ist dieses Gebot also heute überholt, weil es keine Antworten mehr gibt auf komplexe Fragen wie der nach der Patientenautonomie am Ende eines Lebens? Viele, die das so sehen, fordern beispielsweise, dass bestimmte Personen straffrei bleiben, wenn sie Sterbehilfe bei einem Schwerstkranken leisten. Andere fordern gar die Zulassung von Sterbehilfe-Vereinen. Wieder andere lehnen dies strikt ab. Eine Gruppe deutscher Parlamentarier von CDU und SPD hält es für ein "Gebot der Menschenwürde, leidenden Menschen an ihrem Lebensende zu helfen". Ohne Zweifel eine problematische Argumentation. Sie bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Arzt, der Sterbehilfe ablehnt, seinen Patienten diese Würde verweigert. Der Staat sollte sich eine solche Position nicht zu eigen machen. Denn sie würde bei vielen Medizinern unauflösbare Gewissensnöte auslösen. Und diejenigen unter Druck setzen, die die "Dienstleistung" Sterbehilfe nicht anbieten wollen. Es ist im Bundestag zu schwierigen Debatten über dieses sensible Thema gekommen, das sich nicht in den üblichen Fraktionszwang pressen lässt. Da der Riss sich quer durch die Gesellschaft zieht, wird heftig gerungen. Und das ist auch gut so. René Schenten, Trier

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