Gesellschaft
Zum Artikel "Cannabis-Freigabe: CDU-Mann auf grüner Linie" (TV vom 14. Mai):
Der Bericht ist für Beamte bei Zoll und Polizei, die sich mit der Bekämpfung des Rauschgifthandels beschäftigen, ein Tritt in den Hintern. Bevor Politiker wie der CDU-Mann Joachim Pfeiffer die Legalisierung von Rauschgift ins Spiel bringen und auf die möglichen Steuereinnahmen verweisen, sollten sie sich mal die Zollgeschichte ansehen. Ende der 70er Jahre wurde die Besteuerung des Rauschgiftes abgeschafft. Dadurch wurden viele Kleinsteuerschuldner, die beim Schmuggel etwa von Cannabis erwischt worden waren, von der Steuerlast befreit. In den 90er Jahren wollte man dies durch das Geldwäschegesetz revidieren - vergeblich. Der Rauschgiftschmuggel unterlag nur noch dem Einfuhr-/Durchfuhrverbot sowie den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Die Schaffung eines regulierten Marktes für Drogen hat in den Niederlanden nicht geklappt. Die USA und Schweden sind beim strikten Alkoholverbot gescheitert. Richtig ist, dass die Strafverfolgung von Rauschgifttätern nicht ausreicht und zu teuer ist. Aber mit der Sicherstellung und Verwertung von Dealerautos, Haus und Hof anstatt Freigabe würde Geld in die Kasse kommen, und man hätte neben dem Geldwäschegesetz einen zusätzlichen Steuerhebel. Ulrich Papschik, Bitburg