Großer Vorteil für Patienten

Zum Artikel "Ärzte proben den Aufstand" (TV vom 11. April):

Der Artikel von Bernd Wientjes zeigt einige Probleme der Vertragsärzte auf, jedoch ist ein wichtiges Detail der Mechanismen des "Korbmodells" (gemeinsame Rückgabe der Zulassung an die Kassenärztliche Vereinigung, mit der die Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen) falsch dargestellt worden. Dieses Modell sieht vor, dass nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches V eben nicht die direkte Abrechnung des Arztes mit seinen Patienten erfolgt, sondern mit den Krankenkassen der Versicherten nach der privaten Gebührenordnung GOÄ mit dem einfachen Gebührensatz.Der Gesetzgeber (Bundestag) hatte diese Maßnahme vor einiger Zeit beschlossen, um die Ärzte zu bestrafen, wenn sie gemeinsam die Zulassung zurückgeben wollen, mittlerweile ist aber der einfache Privatgebührensatz in den meisten Fällen deutlich höher als das Honorar, das Vertragsärzte von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt bekommen!Für die Patienten hätte dieses den großen Vorteil, dass sich im Verhältnis zum Arzt des Vertrauens nichts ändert, für die Ärzte den großen Vorteil, nicht mehr an die untragbaren, von außen aufgezwungenen Medikamenten- und Heilmittelbeschränkungen gebunden zu sein. Dann müssten Politiker und Krankenkassen, die diese Sparmaßnahmen für notwendig halten, den Patienten die Einschränkungen erklären, nicht die Ärzte, der dafür ja gar nicht verantwortlich sind. Endlich könnten wir unseren Patienten die aus unserer Sicht beste und nicht lediglich wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Therapie, wie es die Politiker im Sozialgesetzbuch V verlangen, zukommen lassen.Raimund Zang, PluwigKinder- und Jugendarzt, Medi Trier, Vertragsärztliche Vereinigung Trier Gesundheit

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