Intolerante Gesetzeshüter

Zum Artikel "Verbotene Liebe" (TV vom 15./16. März):

In Deutschland werden nahe Verwandte, die miteinander Sex haben, strafrechtlich verfolgt. Dieses Thema zeigt wieder einmal deutlich, wie intolerant unsere Gesetzeshüter sind. Hier sollte, wie in vielen Lebensbereichen, der einzelne Fall betrachtet werden. Die Geschwister, um die es hier geht, sind nicht zusammen aufgewachsen, kannten sich also bis zu dem ersten Treffen nicht. Es handelt sich um ganz normale junge Leute, die sich ineinander verlieben. Natürlich entsteht auch bei diesem Paar der Wunsch, Kinder zu bekommen. Es bleibt dahingestellt, ob die beiden sich damit auseinander gesetzt haben, ihre Kinder könnten behindert sein. Das Risiko, ein behindertes Kind zu bekommen, ist auch bei "normalen" Paaren gegeben. Beispielsweise auch bei älteren Frauen, die - biologisch gesehen - nicht mehr im gebärfähigen Alter sind. Das ist ja auch nicht verboten. Bis zum Zeitpunkt der Strafverfolgung handelte es sich um eine ganz normale Familie. Schwierigkeiten sind erst entstanden mit der Wegnahme der Kinder und dem Gefängnisaufenthalt des Vaters, der folglich nicht mehr für seine Familie sorgen kann. Unser Staat entscheidet höchstrichterlich, den Kindern die Eltern und der Frau den Partner zu nehmen und schafft damit die Grundlage für einen Sozialfall.Von einem grundlegenden Einfluss auf das Leben von Kindern, deren Eltern miteinander verwandt sind, kann sicher nicht gesprochen werden. Kinder werden mittlerweile auch von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogen, was meiner Meinung nach eher das Leben eines Kindes prägen kann, da die Bedeutung von Mann und Frau, insbesondere hinsichtlich der Fortpflanzung, im häuslichen Bereich nicht vermittelt werden kann. Dagegen hat der Staat kein Verbot aufgrund gesetzlicher Grundlagen erlassen und erlaubt auch Adoptionen, obwohl es sich bei dieser Konstellation nicht um eine Familie im herkömmlichen Sinn handelt. Inge Gölzer, Wawern urteil

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort