Irrige Annahme

Nun haben wir es also dieses Jahr nach dem Unfall bei Herzogenrath zum zweiten Mal, dass eine Windkraftanlage "durchgeht" und Teile von ihr auf einer Straße landen. Fährt man durch den Hunsrück, findet man zahlreiche weitere Anlagen, die ebenfalls unverantwortlich nah an Straßen, sogar an Autobahnen, installiert sind.

Dabei wissen die Straßenbehörden genau, dass es ein Gutachten des Tüv Nord gibt, dem zufolge abgerissene Rotorblätter bis zu 600 Meter weit fliegen können. Aber die Ämter stimmen, ohne mit der Wimper zu zucken, Windkraftanlagen zu, die so dicht an Straßen stehen, dass sogar oft die Fallhöhe unterschritten wird. Würde eine Anlage also umkippen, landete sie auf der Straße. Es kann natürlich auch so gewesen sein, dass die Planer die Straßenverkehrsbehörden in der irrigen Ansicht nicht gehört haben, dies müsse nicht sein, weil die K 85 keine Bundesfernstraße sei und von der nächstgelegenen Bundesfernstraße sei man ja die erforderliche Entfernung weg geblieben. Im Übrigen sind nicht nur Autofahrer gefährdet, sondern auch Wanderer, die ihr gesetzlich Recht wahrnehmen, sich in Wald und Flur zu erholen. Trifft sie ein Windkraftanlagenteil, hilft es ihnen reichlich wenig, wenn die Betreiber versichert sind. Denn Wiederauferstehung ist im Versicherungsumfang nicht inbegriffen. Tilman Kluge, Bad Soden

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