Justiz

Zur Berichterstattung über die Schmähkritik des Satirikers Jan Böhmermann diese Meinungen:

Selbstverständlich hat Recep Tayyip Erdogan, wie jeder Mensch, das Recht, gegen Äußerungen, die er als beleidigend empfindet, vorzugehen. Als ausländisches Staatsoberhaupt wird er sogar in besonderer Weise durch den Paragrafen 103 des deutschen Strafgesetzbuches geschützt, der explizit die Beleidigung einer ausländischen Regierung unter Strafe stellt. Ich verstehe daher die Aufregung in Deutschland über Herrn Erdogans Wunsch nach juristischer Aufarbeitung von Jan Böhmermanns "Gedichtvortrag" nicht. In einem Rechtsstaat sollte es eine ganz normale Sache sein, dass eine vermeintliche Straftat angezeigt wird und dann ein Gericht entscheidet, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht. Auch Herr Böhmermann war sich bewusst, dass er sich zumindest in eine Grauzone zwischen juristisch erlaubter Satire und juristisch verbotener Schmährede begibt. Ansonsten hätte er seinem "Gedicht" nicht vorausgeschickt, dass er "jetzt zeigt, was nach deutschem Recht nicht erlaubt ist". Unabhängig von diesen juristischen Überlegungen empfinde ich die Äußerungen als beleidigend für Herrn Erdogan, den demokratisch gewählten Staatschef eines unabhängigen und uns freundschaftlich verbundenen Landes - und auch als Beleidigung der gesamten türkischen Nation. Da während des "Vortrags" im Hintergrund die türkische Fahne, ein nationales Symbol, eingeblendet war, wurde damit nicht nur Herr Erdogan, sondern das ganze Land in den Schmutz gezogen. Christian Schartz, Schweich Bei der ganzen Aufregung stellt sich mir die Frage: Was ist verwerflicher, eine - zugegeben - nicht sehr witzige Satire über einen Staatsmann oder die Taten dieses Staatsmannes, die Auslöser der Satire sind: Bomben auf Kurden, heimliche Unterstützung des IS mit Waffen, Unterdrückung von Meinungs- und Religionsfreiheit, Leugnung von Völkermord an den ungläubigen Armeniern, bewusste Einflussnahme und Unterstützung des Islam in Deutschland und andere (Un-)Taten. Da hat es unsere Kanzlerin nicht leicht zu unterscheiden. Hätte sie doch nur geschwiegen. Hans Greis, Wawern Ich bin definitiv kein Anhänger und Freund des Präsidenten Recep T. Erdogan, akzeptiere weder seine politischen Aktivitäten und Ziele, noch möchte ihn verteidigen. Vielmehr geht es mir darum, etwas zu der sogenannten Pressefreiheit und der damit oft verbundenen, straffreien Beleidigung von Personen oder Organisationen sowie der Verdrehung von Wahrheiten durch Journalisten (und solche, die sich dafür halten) zu sagen. Der Verfasser des "Schmähgedichts", was in Wirklichkeit eine sehr grobe Beleidigung unter dem Namen der Pressefreiheit darstellt, hätte selbiges ja gerne mal gegen einen oder mehrere Präsidenten befreundeter westlicher Staaten richten können, Gründe dafür gäbe es genug. Das hat er sich offensichtlich jedoch nicht getraut, weil man ihn sonst, um bei seinem Vokabular zu bleiben, sofort "bei seinen Eiern gepackt" hätte. Nur eines dieser von Herrn Böhmermann gebrauchten Zitate aus dem Munde eines "Durchschnittsdeutschen" gegen einen Mitbürger oder einen Bediensteten des Staates hätte mit Sicherheit eine Anzeige mit entsprechender Bestrafung zur Folge. Man muss wohl hyper-intellektuell sein, um verstehen zu können, dass solche Schmierfinken noch mit Preisen geehrt werden (sollen), wenn auch nicht explizit für das "Schmähgedicht". Dass man als Zwangsgebührenzahler für die Öffentlich-Rechtlichen diese Art der "Unterhaltung/Berichterstattung" mitfinanziert, sei nur am Rande erwähnt. Bewusst provozierend sage ich, dass dies unter dem Deckmantel der Pressefreiheit den Titel "Entgleiste Kunst" verdient und sonst gar nichts. Manfred Schermann, Eckfeld Angesichts der Reaktionen auf das Schmähgedicht von Jan Böhmermann und der Versuche der türkischen Regierung, unsere freiheitliche Grundordnung zu beschneiden und der diesbezüglich bezeichnenden Einigkeit mit dem der Türkei so verfeindeten Russland habe ich mir erlaubt, unsere Nationalhymne umzudichten: "Uneinigkeit, Rechtlosigkeit und Feigheit machen sich breit im deutschen Vaterland. Das ist das Bestreben der Freiheitsfeinde ohne Herz und Hand in Hand. So verwelkt der Glanz des Glückes, wehe deutsches Vaterland". Das "Wehe" wird dadurch unterstrichen, dass Jan Böhmermann unter Polizeischutz gestellt werden musste. Der Bundespräsident sollte Staatstrauer verhängen. Christian Schmadel, Altrich

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