Keine Bagatelle

Zum Artikel "Neun Jahre Haft für Totschlag in Konz" (TV vom 26. April):

"Totschlag in einem minder schweren Fall" - kann es das geben? Ich meine: nein. Totschlag ist Totschlag! Eine andere Frage ist, wie ein Totschlag bestraft wird. Hier gilt es, "mildernde Umstände" oder "verminderte Zurechnungsfähigkeit" im Urteil zu berücksichtigen. Gesetzgeber, Rechtsprechung und Medien täten gut daran, möglichst rasch eine Formulierung zu finden, die für die Betroffenen und die Gesellschaft nicht wie eine Bagatellisierung eines solch schlimmen Geschehens klingt. Die deutsche Sprache bietet unmissverständliche Ausdrücke für diese Tatbestände. Eduard Pelzer, Irrel JUSTIZ

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