Manche sind gleicher

Für ein zu schnelles Fahren auf einer breit und großzügig ausgebauten Ortsausfahrt in einer Stadt im Saarland, wo man die Geschwindigkeitsüberschreitung gar nicht merkt, wurde ich vor längerer Zeit mit damals noch 40 Mark zur Kasse gebeten.

Gemerkt habe ich meinen Fehler erst, als eine "gerichtliche Strafverfügung" des Amtsgerichts mir Wochen später auf dem Postweg zuging. In meiner damals vielleicht noch jugendlichen Naivität als Fahranfänger glaubte ich, als zerknirschter "armer Sünder" durch einen Antrag eine Punktebelastung beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg vermeiden zu können. In dem Antwortschreiben wurde der "Antrag des Verurteilten" - wie könnte es anders sein in deutschen Amtsstuben? - zurückgewiesen mit Formulierungen, die einem mit Justizbehörden unerfahrenen Bürger Angst einflößen konnten. Im TV wurde nun die Diskussion um das Verkehrssünderkonto des Salmtaler CDU-Bundestagsabgeordneten Rauen erneut aufgegriffen und ihre Entwicklung als Groteske bezeichnet. Dem kann man uneingeschränkt zustimmen. Da hat doch glatt eine Bonner Amtsrichterin den Abzug von sechs Punkten durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom "gut gefüllten Punktekonto des Parlamentariers" in Flensburg als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet! Ja, was fällt der denn eigentlich ein? Dafür hängt ihr nun die Kreisverwaltung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals. Dabei hat sie doch nichts anderes getan, als zum Ausdruck zu bringen, wie die meisten Bürger diesen Vorgang wohl beurteilen. Ihr Fehler: In ihrer Funktion als Richterin diese Aussage so zu machen, war unvorsichtig, auch wenn sie von dem Vorgehen der Kreisverwaltung voll und ganz überzeugt ist. Dazu fällt einem dann nur noch ein: Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich - nur mache sind etwas "gleicher"! Ernst Neumann, Gutweiler

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