Nicht mit der Keule zuschlagen

Die Frage, ob hierzulande - wie in Australien - Energiesparlampen per Gesetz vorgeschrieben werden sollen, sorgt derzeit für Diskussionen. Was ist dran an dieser Sache? "Down Under" liegt in subtropischen bis tropischen Breiten, das heißt: Sommers wie winters weicht das Tag/Nachtverhältnis nur unwesentlich von 50:50 ab.

Da Glühlampen nur vier Prozent der elektrischen Energie in Licht umwandeln (der Rest ist Wärme), werden mit etwa 96 Prozent des Stromverbrauchs Häuser und Wohnungen aufgeheizt, was bei den dortigen Temperaturverhältnissen naturgemäß unerwünscht ist. Die allgegenwärtigen Klimageräte müssen entsprechend mehr arbeiten und sorgen so für zusätzlichen Stromverbrauch. Der Energieverlust summiert sich damit auf über 100 Prozent. Dagegen brennen in unseren Breiten im Winter die Lampen vier- bis fünfmal länger als im Sommer. Zwar wird auch bei uns sommertags mit mehr als 90 Prozent der eingesetzten Energie per Lüftung die Landschaft "geheizt", was aber bei zwei bis drei Stunden Brenndauer noch verkraftbar ist. Im Winter dagegen unterstützt die Abwärme der Glühlampen die Beheizung der Wohnräume. In so genannten Energiesparhäusern kann daher sogar auf zusätzliche Heizung verzichtet werden. Selbstverständlich ist bei der Leuchtstofflampe ein gewisser Spareffekt - sowohl ökologisch als auch ökonomisch - vorhanden, aber er ist eben nicht so groß, als dass man mit der Gesetzeskeule zuschlagen beziehungsweise nachhelfen sollte. Da gibt es andere Energiesparmöglichkeiten, die ein weit höheres Potenzial besitzen, zum Beispiel die Wärmepumpe, die bekanntlich aus einer Kilowattstunde elektrischer Energie drei bis vier Kilowattstunden Wärme-Energie erzeugt. Würde hierzulande diese Technologie - wie in der Schweiz - flächendeckend eingesetzt, wäre ein Drittel des von Öl- und Gasheizungen emittierten CO2 einzusparen - über zehn Millionen Tonnen jährlich! Helmut Körlings, Traben-Trarbach

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort