Nicht zu Lasten der Bürger

Zum Artikel "Bruch will neue Grenzen" (TV vom 2. Juli) meint dieser Leser:

Im Trierischen Volksfreund wurde berichtet, dass ein Vorschlag für neue Gebietszuschnitte und für eine Verwaltungsreform komme. Unter einer Gebietsreform als kommunale Neugliederung oder Eingliederung verstehe ich die Bildung größerer Verwaltungseinheiten auf den jetzigen Ebenen der Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte. Wie die Neustrukturierung aussehen wird und ob diese überhaupt politisch umsetzbar ist, bleibt abzuwarten. Die Reform darf keineswegs zu Lasten der Bürger gehen. Ziel muss eine wirtschaftliche Verwaltung sein. Zum Beispiel könnte der Ortsgemeinderat seine Probleme ohne aufwendigen Bürokram selbst erledigen. Bei politischen Themen oder Bezirksangelegenheiten sollte dann ein Bezirksrat die Beschlüsse des Gemeinderats regeln. Es geht um die Verlagerung von Aufgaben von oben nach unten.Die Vereinfachung der Verwaltung darf aber nicht dazu führen, dass das, was zur Zufriedenheit und zum Wohl der Bürger funktioniert, durch Gesetzeskraft zerstört wird. Ob die zu erwartenden Vorschläge der Landesregierung hinsichtlich der Verlagerung von Aufgaben Nach- oder Vorteile für die Bürger bringen, ist abzuwarten. Hilarius Dietzen, Prüm gebietsreform

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