Nur ein Trinkgeld

Die Situation ist doch eindeutig: Wenn deutsche Arbeitslose von ihrem "Arbeitgeber" dazu verdonnert werden, in der Trauben- oder Spargelernte tätig zu werden, so müssen sie von Anfang an erheblichen "Lohnverzicht" üben.

Denn der Lohn als Erntehelfer wird mit den Hartz-IV-Bezügen verrechnet. Für das übrig gebliebene Trinkgeld würden weder die Arbeitskräfte aus Osteuropa noch ein Franz Müntefering Leistungen erbringen. Bernhard Hilgers, Wittlich

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