Ohne Samthandschuhe

Dieser Kommentar von Werner Kolhoff verdient Widerspruch. Eine Abschaffung des Straftatbestandes der Gotteslästerung würde keineswegs zur Abschaffung jener Grenzen führen, die zum Schutze des öffentlichen Friedens erforderlich sind.

Diese Grenzen würden weiterhin bestehen, etwa in Straftatbeständen wie Beleidigung (§ 185 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Anstiftung zu Straftaten (§ 26 StGB). Unter dem Schutz dieser Gesetze würden religiöse Menschen und Gruppen weiterhin stehen, ebenso wie andere Menschen und Gruppen auch. Und das muss religiösen Menschen und Gruppen ebenso genügen wie anderen Menschen und Gruppen auch. Falls religiöse Menschen zu besonders heftigen Reaktionen neigen, durch die der öffentliche Friede in Gefahr gerät - Werner Kolhoff sprach von einem "Krieg der Religionen" - dann ist das kein Grund, diese Leute mit Samthandschuhen anzufassen. Im Gegenteil, diesen Leuten muss mit aller Deutlichkeit klargemacht werden, dass sie sich an unsere Gesetze zu halten haben wie andere Menschen auch. Dass sie nicht mit besonderer Milde rechnen können, wenn sie Landfriedensbruch begehen (§ 125 StGB), Gewalttaten oder sonstige Straftaten. Es wäre absurd, diese Leute auch noch für ihr Fehlverhalten zu belohnen, indem man ihnen weiterhin eine einzigartige Möglichkeit bietet, gegen Andersdenkende vorzugehen. Der Gotteslästerungsparagraph gehört abgeschafft. Irene Nickel, Braunschweig

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