Politik

Zur Berichterstattung über die Affäre um angeblichen Landesverrat durch Journalisten:

Bundeskanzlerin Angela Merkel, als Mater Patriae, konnte aufatmen, kein Minister musste entlassen werden. In Folge der Meinungsbildung des Kanzleramtes verstand es sich von selbst, dass auch Thomas de Maizière die Auffassung seines Kabinettskollegen teilte. Grund genug hatte der Innenminister, politisch in Deckung zu bleiben. Das ihm unterstehende Bundesamt für Verfassungsschutz hatte aus seiner Waffenkammer die schwerste Kanone "Verrat von Staatsgeheimnissen" gegen die kleinen Blogger gerichtet, was nicht gerade Ausdruck von Heldenmut oder gar Weitsicht war. Dass Bundesjustizminister Maas von seinem Weisungsrecht Gebrauch machte, steht nun außer Frage. Nach Darstellung des Justizministeriums habe man sich darauf verständigt, dass anstelle des externen Gutachtens eine Stellungnahme des Ministeriums der Bundesanwaltschaft vorgelegt würde. Allein das Gutachten zu stoppen ist ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz und eine Behinderung der von Range eingeleiteten Ermittlungen. Dafür darf in einem Rechtsstaat kein Platz sein. Bleibt der Generalbundesanwalt auch in Zukunft politischer Beamter, so wird er wie die Referenten in den Ministerien Weisungen zu befolgen haben. In Folge wird die richterliche Unabhängigkeit nichts mehr wert sein, wenn Staatsanwälte an Ermittlungen gehindert werden, die ausschließlich am Recht orientiert sind. Was nicht angeklagt wird, kann von Richtern auch nicht beurteilt werden. Dieter Grau, Sparkassendirektor a.D., Hillesheim

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