Prüfen, anfechten

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, wonach eine Zweitwohnungssteuer für Studierende rechtswidrig ist, wenn diese noch bei ihren Eltern wohnen, ist auf Trier übertragbar. Studierende sollten deshalb prüfen, ob ihr Steuerbescheid noch anfechtbar ist.

Dann können auch bereits gezahlte Steuern zurückgefordert werden. Die Stadtverwaltung will das Urteil im so genannten Hauptsacheverfahren abwarten, das aber aller Wahrscheinlichkeit nach zum gleichen Ergebnis kommt. Bis dahin kann es noch viele Monate dauern und über die Sache könnte Gras gewachsen sein. Der Stadt Trier wäre es dann sicher recht, zu Unrecht erhobene Zweitwohnungssteuer behalten zu können. Dass die rechtswidrig erhobene Zweitwohnungssteuer freiwillig zurückgezahlt wird, ist nicht zu erwarten. Der Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe angefochten werden. Dr. jur. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M., Rechtsanwalt, Wiltingen

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