Sieg der Lobbyisten

Es ist schon erstaunlich, wie sensibel die deutsche Bundesregierung plötzlich verfassungsrechtliche Bedenken beim Nichtraucherschutz in den Vordergrund stellt. Bisher war sie bei Verfassungsverstößen doch auch nicht so pingelig.

Beispiele: Haushalt 2006 verfassungswidrig - das wurde sogar offiziell angekündigt! Das Gesetz zur Teilprivatisierung der Deutschen Flugsicherung konnte nur durch Bundespräsident Horst Köhler gestoppt werden. In diesem Fall hat man schon am nächsten Tag eine Änderung des Grundgesetzes ins Auge gefasst, nur um an das Geld zu kommen. Das Nichtraucherschutzgesetz hätte bei entsprechender Begründung und Formulierung hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz bestimmt in der Zuständigkeit des Bundes bleiben können, aber hier siegte mal wieder Lobbyismus über Dilettantismus. Wahrscheinlich hat der Verband der Zigarettenindustrie der Regierung mal wieder ein Papier zur Formulierungshilfe auf den Schreibtisch gelegt, welches beweist, dass der vorgesehene Koalitionskompromiss nicht verfassungskonform ist. Wenn man aber noch liest, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung auf bundeseinheitliche Regelungen warten will, kann einem als Nichtraucher angst und bange werden. Gleiches hat sie ja beim Informationsfreiheitsgesetz gefordert. Und was hat sich in eineinhalb Jahren in Mainz getan? Nichts. Beim Nichtraucherschutz wird Mainz wohl erst 2010 reagieren, wenn die Europäische Union die Subventionen für den Tabakanbau einstellt. Horst Schulze, Trier

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