Soziales

Zum Standpunkt "Nicht neu, aber von neuem ärgerlich" (TV vom 6./7. September):

Frau Funk stellt die Auseinandersetzung von DB AG und GDL allgemein und unspezifisch dar. Der Teufel steckt aber im Detail. Die Forderung der GDL, fünf Prozent mehr Lohn und zwei Stunden Arbeitszeitverkürzung pro Woche, soll den Belastungen des Zugpersonals gerecht werden. Ein Außenstehender kann es sich wohl nur schwer vorstellen, nachts um 2.34 Uhr den Dienst zu beginnen, der um 13.22 Uhr endet, um dann um 22.39 Uhr den nächsten Dienst zu starten. Und das zu allen Jahreszeiten ohne Rücksicht auf Familie und Feiertage. Natürlich ist die GDL eine Spartengewerkschaft, die dienstspezifisch reagieren und fordern muss, weil nur sie das notwendige Fachwissen hat, da die Eisenbahnverkehrs-Gewerkschaft EVG als DGB-Gewerkschaft alle über einen Kamm scheren will. In der Vergangenheit hat die EVG die Interessen ihrer Mitglieder vernachlässigt, was zu Mitgliederschwund geführt hat. Selbst der langjährige EVG-Chef Hansen hat schnell die Fronten gewechselt zum DB-AG-Vorstand und sich dabei bestimmt finanziell verbessert. Die Forderung, es müsste verboten werden, dass wenige Bedienstete ein Unternehmen wie Bahn oder Lufthansa lahmlegen, ist reine Polemik. Dabei machen Arbeitnehmer nur das, was jedem Unternehmen zugestanden wird, das Ausnutzen einer starken Position. Gelingt es einem Unternehmen, ein konkurrenzloses Produkt auf den Markt zu bringen, hat es einen freien Spielraum zur Preisgestaltung. Arbeitnehmer wollen ihr Fachwissen und ihre Arbeitskraft so teuer wie möglich verkaufen. Für diesen Zweck benötigen sie eine berufsspezifische Gewerkschaft, die mit der Problematik vertraut ist. Damit die Arbeitnehmer bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen nicht der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind, gibt es klare gesetzliche Regeln. Das Streikrecht der Arbeitnehmer ist im Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 geregelt. Sehr blamabel für die SPD, dass ausgerechnet die Bundesarbeitsministerin Nahles jetzt eine äußerst fragwürdige Gesetzesänderung zugunsten der DGB-Gewerkschaften und zum Nachteil der Arbeitnehmer anstrebt. Hans Jörg Frieden, Trier

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