URTEIL

Zum Bericht über Deutschtests für Einwanderer (TV vom 11. Juli):

Nach dem Urteil eines hochrangigen europäischen Gerichts, wonach das Verbot der Burka in Frankreich rechtens ist, was von den Bürgern weitgehend begrüßt wird, ist das neue Urteil zwar juristisch konsequent, aber in seiner Auswirkung unverständlich: Das ältere Abkommen der EU, wonach der Zuzug von Familienangehörigen nicht erschwert werden darf, hebt eine spätere Einschränkung, nämlich den 2007 eingeführten Sprachtest, auf. Wir erkennen: Mehrheiten können Gesetze machen, die Gültigkeit haben können. Es ist klar, die Folgen tragen wir. Für die Gesellschaft - und nicht nur die deutsche - ist das Urteil katastrophal. Während zum Beispiel ausreisewillige Russlanddeutsche schon seit den 90er Jahren ihre Deutschkenntnisse in Russland nachweisen müssen, konnten türkische Angehörige ohne diese einreisen. Alle Erfahrungen, die 2007 zum Gesetz des Sprachtests geführt haben, sind nun Makulatur. Und es sind die praktischen Konsequenzen, die die Probleme machen, nicht nur die Zwangsverheiratungen, auch Verständigungsprobleme im Alter, im Krankenhaus, in der Behörde, im Streitfall. Der Europäische Gerichtshof hat deutlich auf das "vor" dem Zuzug hingewiesen. Es wäre deshalb konsequent, ein Gesetz über eine Sprachfähigkeitsprüfung eine gewisse Zeit nach dem Zuzug zu machen, das verbunden ist mit Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus und ein Signal an Sprachunkundige, Integrationsunwillige und Integrationsunfähige. Katrin Bornmüller, Wittlich

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