Unbelehrbar
Wenn jemand im Straßenverkehr schon sechsmal auffällig wurde wegen zu schnellen Fahrens, ist er unbelehrbar und müsste auf Lebenszeit seinen Führerschein abgeben. Der mögliche Tatbestand des Betrugsversuches, soweit denn bewiesen, müsste entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
15.09.2006
, 21:00 Uhr
Aber Politiker werden nach anderen Maßstäben beurteilt. Peter Zeeh, Trier