Und das ist gut so

Zum Artikel "Heftige Kritik an Diäten-Erhöhung" (TV vom 7. November):

"Die Parlamentarier haben ihre Bezüge vor den Augen der Öffentlichkeit selbst festzulegen...", so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975. Und das ist gut so. Es zeigt uns nämlich, ob bei unseren Volksvertretern noch ein Scham- oder Taktgefühl in Bezug auf die Relation der Diätenentwicklung und der allgemeinen Gehaltsentwicklung vorhanden ist. Nach einem Bundestagsbeschluss von 1995 sollten sich die Diäten an den Gehältern von Richtern an hohen Gerichtshöfen orientieren. Mit der Erhöhung der Diäten um 9,4 Prozent ist das der Fall, präsentiert sich allerdings als eine Entscheidung ohne Fingerspitzengefühl. Die Volksvertreter gehören in die Parlamente und nicht sonst wohin. Deswegen: drastische Erhöhung der Diäten, 100 Prozent Eigenverantwortung bei der Altersversorgung, keine Zulagen, keine Nebentätigkeiten, raus aus den Aufsichtsräten und Vorständen, Ende mit dem Lobbyismus - weitsichtige Politik für das Volk, gestützt auf Logik, Vernunft und Gerechtigkeit!Jürgen Teusch, Wittlich politiker

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