Verbraucher

Zum Leserbrief "Sinnloses Wahlgeschenk" (TV vom 21./ 22. März)

Ja, nun ist sie endlich da, die Mietpreisbremse. Angesichts der exorbitant ansteigenden Mietpreise zum Beispiel in Trier ist sie aus Mietersicht selbstverständlich sinnvoll. Sie wird auch Wirkung entfalten. Entgegen der Darstellung des Haus- und Grundbesitzerverbandes Trier ist dazu nämlich nicht zwingend erforderlich, dass ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist. Orientierungsmaßstab nach dem Gesetz ist die "ortsübliche Vergleichsmiete". Zugegebenermaßen nicht leicht zu bestimmen, aber seit Jahrzehnten ein gängiges Kriterium wie bei ganz normalen Mieterhöhungsverfahren. Schade nur, dass die Wirkung anderweitig verwässert wird. Vermietungen von Neubauten oder nach Komplett-Sanierungen fallen leider nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Zudem gilt die Mietpreisbremse weder flächendeckend noch automatisch. Die jeweiligen Landesregierungen müssen erst Gebiete bestimmen, für die sie gelten soll. Es bleibt abzuwarten ob, und wenn ja, wann die Mainzer Regierung eine Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse erlässt, damit auch die Trierer Mieter davon profitieren können. Keineswegs sinnlos ist die Regelung zur Kostenübernahme der Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnraum. Wohnungen werden weit überwiegend nicht mehr von Vermietern selber vermietet, sondern weggegeben an Maklerbüros, die die lästige Kleinarbeit erledigen sollen. Der Mieter hat kaum noch eine Chance, einer derartigen Makler-Vermietung zu entgehen. Will er eine Wohnung haben, muss er zwangsläufig mit dem Makler verhandeln und über diesen die Wohnung mieten. Folge: Er hat den Makler nicht beauftragt, trägt aber trotzdem die Maklerprovision. Das wird mit der neuen Regelung abgeschafft. Es gilt das "Bestellerprinzip". Derjenige, der den Makler beauftragt, soll auch dessen Kosten übernehmen. Das ist eine klare Regelung, wirkungsvoll und gerecht und spart dem Mieter bares Geld. Anita Merten-Traut, Mieterverein für die Region Trier e. V.

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